Hallo @Mo_
vielen Dank für Ihre Anfrage. Von der entsprechenden Fachabteilung haben wir auch bereits eine Rückmeldung dazu erhalten.
@stocksour und @immermalanders haben Ihre Frage bereits beantwortet. Ich möchte Ihnen dennoch die Antwort nicht vorenthalten.
Aufgrund der Richtlinie „Märkte für Finanzinstrumente - MiFID2“ muss dem Kunden vor Erteilung der Order immer die voraussichtlichen Einstiegskosten, laufende Kosten als auch Ausstiegskosten ausgewiesen werden. In der detaillierten Kostenaufstellung werden die Kostenkomponenten einzeln aufgelistet. Die Kostenart WP-Dienstleistung Eigen stellen die Gebühren dar, welche die Consorsbank vereinnahmt. Die enthaltenen Ausstiegskosten fallen beim Kauf nicht an, sondern dienen lediglich als Information für die Gesamtkostenbetrachtung. Die voraussichtlichen Ordergebühren sehen Sie direkt vor dem Link „Kostendetails“ als Gesamtsumme. Die tatsächlich angefallenen Ordergebühren finden Sie in der Orderabrechnung im OnlineArchiv.
Folgende Information steht in der Ordermaske direkt nach der Kostenaufstellung:
Die in diesem Report ausgewiesenen Kosten können von den abgerechneten Kosten abweichen. Die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite des Anlageinstrumentes basieren auf der Annahme, dass Kauf- und Verkaufskurs gleich sind. Die angezeigten Kosten beziehen sich auf die Vollausführung des Auftrages. Bei Teilausführungen kann es zu abweichenden Kosten kommen. Bei der Kostenberechnung wurde angenommen, dass der Verkauf des Anlageinstrumentes an dem gleichen Börsenplatz erfolgt wie der Kauf. Die Basis für die Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen ist der Vortagesschlusskurs. Dieser kann von dem Abrechnungswährungskurs abweichen. Wenn ein Stop Limit gesetzt wird, erfolgt die Berechnung der Kosten auf Basis des Stop-buy/Stop-loss Limits. Mit Erteilung der Order wird eine neue KostenID erstellt, und die Kosten des Auftrages neu berechnet. Diese können von den angezeigten Kosten abweichen. Individuell abzuführende Steuern wie Quellensteuer, Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer etc. finden keine Berücksichtigung.
Beispiel:
Kauf Aktien über Tradegate, Gegenwert 3.000 Euro
4,95 Euro = Grundgebühr
7,50 Euro = Provision 0,25 % vom Ordervolumen (Mindestbetrag 5,00 Euro)
12,45 Euro = Ordergebühren (mindestens 9,95 Euro, höchstens 69,00 Euro)
Weitere Kostenbeispiele finden Sie auch unter folgendem Link:
https://www.consorsbank.de/ev/Service-Beratung/Preise-Zinsen#6Kostenausweise
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
CB_Susan
Community-Moderatorin
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