@prrego Ich kenne deine genaue Konstellation nicht, weshalb ich hier nur Teile anreißen kann, die mir spontan einfallen. Du überträgst Aktien von einem Steuerinhaber(dich) an einen anderen Steuerinhaber. Das kann ein Verkauf, Schenkung oder Sonstiges sein. Ich vermute mal, dass du die Aktien nur an einen anderen Steuerinhaber übertragen willst, damit dieser die Aktien für dich verkauft. In diese Richtung musst du dich informieren, damit nicht unerwartet Steuern anfallen, die nicht geplant waren. Auch wird der späterer Verkauf steuerlich beim neuen Depotinhaber abgerechnet. Hat er noch einen Freibetrag oder nicht etc. Will er überhaupt seinen Freibetrag für dich "opfern"? Wenn du die Aktien nur übertragen willst, damit sie für dich verkauft werden, findet theoretisch kein Besitzerwechsel statt. Ob dies steuerlich so überhaupt behandelt werden kann, kann ich nicht sagen. Wenn du dies so vorhast, solltest du eine steuerliche Beratung nutzen. Überträgst du die Aktien als "Verkauf", fallen für dich ggf. KSt und Soli an. Verkauft der neue Besitzer die Aktien sofort, könnte dies zu einem Verlust führen. Bei einer Schenkung müssen Freibeträge beachtet werden, die sich aus dem Verwandschafftsverhältnis begründen und generell dem FA gemeldet werden müssen. Verkauf mal bitte für mich, ist so gesehen nicht ganz so einfach, wenn die möglichen steuerlichen Konsequenzen berücksichtigt. Mal abgesehen vom Vertrauen, welches aber generell gegeben sein sollte, wenn man seine Aktien zu jemand anderes überträgt. Würdest du dir ein eigenes Depot bei dieser Fremdbank anlegen und die Aktien dann dort hin übertragen, ist es steuerlich kein Problem mehr, da du der steuerliche Inhaber bleibst.
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