Hallo @Gorilla44 ,
...also für deinen MSCI World ETF von x-trackers DBX1MW gelten die Berechnungen zur Vorabpauschale wie beschrieben. Dazu müsstest du aber eigentlich eine vernünftige Abrechnung erhalten haben! Wenn nicht, dann solltest du entsprechend schriftlich reagieren.
Hab' mir deinen ursprünglichen Post noch einmal etwas aufmerksamer angeschaut. Erkenntnisgewinn ----->
Da du offenbar auf deinem Verrechnungskonto nicht die ausreichende Liquidität hattest, um die Abführung der KapSt/Soli zu triggern, hast du natürlich auch keine Abrechnung über die Versteuerung der Vorabpauschale erhalten. Die Depotbank versuchte wohl mehrmals abzubuchen, was aber wegen mangelnder Liquidität nicht bewerkstelligt werden konnte. Ergo, die Depotbank teilte dir wohl mit, dass dann eben erst beim Verkauf deines ETF's die Belastung mit der KapSt/Soli stattfinden kann. Du hast also so das Ereignis der Versteuerung in die Zukunft verschoben bzw. deine Depotbank hat das erst einmal so gehandhabt. Eigentlich hätte hier eine Kontoüberziehung des Verrechnungskontos stattfinden sollen, um die KapSt und den Soli auf deine Vorabpauschale abzgl. Teilfreistellung zu erheben.
Wird die Vorab-Steuer automatisch eingezogen?
Wie die Steuern auf die Vorabpauschale eingezogen werden, unterscheidet sich je nach Depotbank oder Fondsplattform. Da die Vorabpauschale ein fiktiver Geldzufluss ist, kann die inländische Depotbank nicht einfach dafür fällige Steuern von einem Ertrag einbehalten. Einige Direktbanken oder die Consorsbank buchen die Steuer deshalb vom Verrechnungs- oder Girokonto des Anlegers ab – bei ungenügender Deckung darf die Bank dafür sogar den Dispokredit beanspruchen. Dem Zugriff auf Ihren Dispo können Sie zwar widersprechen. Dann müssen Sie die Erträge aber in der Steuererklärung mitteilen und nachversteuern.
Union Investment, die Fondsgesellschaft der Volksbanken, holt sich das erforderliche Geld durch den Verkauf von Fondsanteilen, um den Steuerabzug sicherzustellen. Deka, die Fondsgesellschaft der Sparkassen, bedient sich erst am Referenzkonto des Kunden und – sollte das Konto keine ausreichende Deckung aufweisen – an den verwalteten Fondsanteilen. Über die zwangsweise vollzogenen Fondsanteilsverkäufe erhalten Anlegerinnen und Anleger dann eine gesonderte Mitteilung ihrer Fondsgesellschaft oder Depotbank.
Hänge dir noch einen lesenswerten Verständnis-Link an, der das Prozedere Vorabpauschale noch einmal verständlich aufdröselt ---->
https://www.vergleich.de/vorabpauschale.html
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