Hallo @ SmithA1,
vielen Dank für Ihren Beitrag und die damit verbundene Anfrage zur Vorabpauschale.
Ihre Ausführungen sind soweit richtig. Ob der Verlauf auch so eintritt, ist jedoch offen.
Generell wird davon ausgegangen, dass der Fonds (ETF) Erträge erwirtschaftet. Werden diese Erträge ausgeschüttet, müssen diese versteuert werden bzw. werden auf den Freistellungsauftrag angerechnet. Bei der Vorabpauschale ist es genauso, nur mit der Ausnahme, dass nichts ausgeschüttet wird. Bei Verkauf wird dann der tatsächlich erzielte Gewinn/Ertrag (oder auch Verlust) ermittelt und die bereits versteuerte bzw. dem Freistellungsauftrag angerechnete Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen bzw. auf den Verlust aufgeschlagen. Sofern in Summe ein Verlust rauskommt, kann dieser mit künftigen Erträgen (auch Aktiengewinnen oder Vorabpauschalen) verrechnet werden bevor der Freistellungsauftrag herangezogen wird bzw. eine Versteuerung vorgenommen wird.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
CB_Susan
Community-Moderatorin
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