Hallo @fortak,
manchmal geht es schneller, als man meint.
Ich freue mich, Ihnen die Erklärungen zu den einzelnen Wertpapieren weiterleiten zu dürfen.
- Namensaktie: hier führt die Gesellschaft das Aktienregister. Kaufen Sie eine Aktie, wird direkt Ihr Name und Ihre Anschrift an die Aktiengesellschaft (AG) übermittelt und ins Aktienregister eingetragen. Die Einladung zur Hauptversammlung (HV) wird dann direkt von der AG an Sie zugestellt. Die HV Karte kann der Kunde direkt bei der AG bestellen. Beim Kauf von Namensaktien fallen Gebühren für die Eintragung an, die Austragung (Verkauf) ist gebührenfrei.
- Stammaktie: hier ist die depotführende Bank hinterlegt. Sobald die Bank eine Information für eine anstehende HV von der AG erhält, werden alle Kunden mit Bestand über die HV informiert. Der Kunde kann bei seiner Bank eine HV-Eintrittskarte bestellen.
- Vorzugsaktie: das sind meist Aktien ohne Stimmrechte. Hierfür können sich Kunden max. eine Besucherkarte ausstellen lassen.
- Die Consorsbank nimmt an keiner HV teil; die Stimmrechte liegen beim Kunden. Allerdings können Stimmrechte per Vollmacht (Formular) übertragen werden.
- Auch für ausländische HV´s können teilweise (z.B. Schweiz) Eintrittskarten bestellt werden. Dies ist allerdings die Ausnahme und mit Kosten verbunden.
- Fondsgesellschaften haben das Stimmrecht und nehmen dieses auch meist wahr. Die Consorsbank hat aber hier weder Einblick noch Einfluss.
Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen weiter.
Ich wünsche Ihnen eine gute Woche.
CB_Petra
Community Moderatorin
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