Bei mir geht es nicht um das Zurückholen einer Überweisung, sondern um die Rückgabe einer SEPA-Lastschrift. Es geht auch nicht darum, dass die Rückgabe der Lastschrift nicht mehr am gleichen Tag ausgeführt worden wäre (weil wohl um 15:00 Uhr letzte Buchungslauf erfolgt). Die hätte in der Tat am nächsten Tag erfolgen können. Vielmehr weigert sich die Consorsbank behaarlich überhaupt die Rückgabe der Lastschrift vorzunehmen, mit der Begründung, Widerspruch sei nicht innerhalb der 8-Wochen-Frist eingagangen, obwohl Fristablauf hierfür erst am 17.05.2017 um 24:00 Uhr war. Nach der Zeitrechnung der Consorsbank enden alle Widerspruchsfristen immer gegen 15:00 Uhr, was aber rechtlicher Unsinn ist. § 188 BGB ist hier eindeutig: Eine Frist endet immer "mit Ablauf des Tages", sprich 24 Uhr. Alles wäre so einfach gewesen, wenn man einfach am nächsten Tag den fristgerecht eingelegten Widerspruch akzeptiert und die Lastschrift zurückgegeben hätte. Ich habe die Consorsbank bereits zwei Mal angemahnt, die fristgerecht angeordnete Rückgabe der Lastschrift ohne weitere Verzögerung auszuführen. Es tut sich nichts. Von der Kundenbetreuung nur nichtssagende Aussagen oder sinnfreie Ratschläge (ich solle doch mal den Abbucher fragen, ob er freiwillig das Geld zurücküberweist). Da die Zahlungsverkehrs-Abteilung (so heißt wohl die "Fachabteilung") weiterhin stur bleibt, schreibe ich gerade die entsprechende Beschwerde an die BaFin. Jetzt reicht es mir.
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