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Gebühren für Werbe- und Informationsbriefe?

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Routinierter Autor
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Registriert: 07.04.2014

Beim Kontoabschluss wurden mir heute Portokosten in Rechnung gestellt. Laut Auskunft der Kundenbetreuung sind dies neben dem Porto für Kontoauszüge (bis Ende 2015 war dies kostenlos) auch Entgelte für Informationssschreiben wie AGB-Änderungen, Zinssenkungs-Mitteilungen etc.

 

Ich benötige meine Kontoauszüge postalisch. Hierfür bin ich auch bereit, die neuerdings anfallenden Portokosten zu bezahlen. 

 

Was jedoch gar nicht geht, sind entsprechende Entgelte für Werbe- und Informationsschreiben, die mir gleichfalls in Rechnung gestellt wurden. Ich soll als Kunde dafür bezahlen, dass die Bank ihren Informationspflichten nachkommt? 

 

Leider lässt sich nach Auskunft der Kundenbetreuung der Postversand nicht auf Kontoauszüge beschränken. Sprich, entweder kommt alles mit der Post - oder alles nur online.

 

Warum die Portoentgelte nicht dem Girokonto, sondern dem Verrechnungskonto belastet werden, konnte man sich bei der Kundenbetreuung auch nicht erklären. Tatsächlich finden sich alle Portoentgelte auf dem Abschluss für das (ungenutzte) Verrechnungskonto. Für das Verrechnungskonto ist auch kein Postversand eingestellt.

 

Im Übrigen ärgert es mich zunehmend, dass die "Consorsbank" ständig neue Gebühren durch die Hintertür einführt (siehe auch Auslands-Kreditkartenentgelte).  

 

 

16 Antworten 16

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Hallo BERG-MAN,

 

vielen Dank für Ihren Beitrag.

 

Wenn Sie telefonisch die Umstellung der Versandart beantragt haben, wir diese umgehend bearbeitet.

 

Die Änderung kann sich mit dem aktuellen Versandstatus überschneiden. Eine weitere Belastung der Portokosten findet nicht statt.

 

Viele Grüße
Max
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Von wegen "eine weitere Belastung der Portokosten findet nicht statt"....  Davon abgesehen, dass nie eine Belastung hätte stattfinden dürfen, fand heute wieder eine Belastung statt. Und wieder sinnvollerweise auf dem nicht verwendeten Verrechnungskonto.

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Hallo @BERG-MAN,

 

auch unter den Gesichtspunkt des Umweltschutzes haben wir uns im vergangenen Jahr entschieden den,  neben dem Online –Archiv, zusätzlichen Versand von z.B Kontoauszügen

mit den bei uns anfallenden Portokosten zu belasten. Eine Portobelastung für Werbeanschreiben und Informationsbriefe findet bei uns nicht statt.  

 

Ob ein Kunde diesen zusätzlichen Postversand nutzt können die Kolleginnen und Kollegen Ihrer persönlichen Kundenbetreuung einsehen und natürlich auch ändern. Ein kurzer Anruf genügt.

 

Beste Grüße

 

CB_Kai

 

 

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Portokosten aus Umweltschutzgründen, das ist der Witz des TagesSmiley (überglücklich)

 

 

Ich wiederhole mich mit einem Zitat aus einem früheren Posting:

 

Zitat Anfang:

 

in dem Dokument vom 23.09.2015 steht klipp und klar:

 

Zitat Anfang

Wenn Sie unser OnlineArchiv bereits nutzen und bislang keinen Postversand für Ihre Dokumente angefordert hatten, brauchen Sie nichts zu unternehmen. In diesem Fall liegt kein Formular bei.

Zitat Ende

 

Ich habe das Online-Archiv benutzt und keinesfalls einen Postversand angefordert.

 

Weiterhin steht in dem Dokument:

 

Zitat Anfang

Es erfolgt kein Zwangsversand mehr, wenn Sie es versäumt haben, die Kontoauszüge rechtzeitig abzurufen. Sollten Sie dennoch den postalischen Versand der Belege wünschen, werden wir die Portokosten Ihrem Konto ab Januar 2016 belasten.

Zitat Ende

 

Ich wiederhole mich: Ich habe den Postversand nicht angefordert und trotzdem erfolgte ein kostenpflichtiger Zwangsversand.

 

Zitat Ende

 

 

Obwohl ich telefonisch und auch schriftlich den Zwangsversand abbestellt hatte und dies auch bestätigt wurde, erfolgte ein weiterer umweltschützender und daher Portokosten verursachender Zwangsversand...


Routinierter Autor
Beiträge: 114
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@CB_Kai:

Mir wurden erneut 0,85 € für den Versand eines Informationsschreibens in Rechnung gestellt. Hierbei handelte es sich um die Mitteilung zu AGB-Änderungen/Preisänderungen.

Die Aussage, dass eine Portobelastung für Werbe- und Informationsbriefe nicht stattfindet, ist daher leider unzutreffend.

Nach langen Hin- und Her mit der Kundenbetreuung wurde mir (wie beim letzten Mal) eine "kulanzweise" Erstattung in Aussicht gestellt.

Soll das nun jedes Quartal so gehen, dass ich die zu Unrecht abgerechneten Portokosten bei der Kundenbetreuung monieren muss und dann ausdiskutieren darf, warum solche Gebühren für Informationsbriefe nicht erhoben werden dürfen?



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
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Hallo @EagleOne,

 

vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich kann gut verstehen, dass Sie sich bezüglich der Portokosten nicht einmal im Quartal bei uns melden möchten.


Richtig ist:
· Sie haben die Wahl, das kostenlose OnlineArchiv zu nutzen und die dort eingestellten Dokumente zusätzlich per Post zu erhalten.
· Der zusätzliche Versand per Post ist seit dem 01.01.2016 kostenpflichtig. Es werden die jeweiligen Portogebühren berechnet.
· In das OnlineArchiv werden auch Dokumente eingestellt, die der Information unserer Kunden dienen, wie zum Beispiel die Mitteilung zur Änderung unserer AGBs.
· Sie können jederzeit den Postversand abbestellen.


Ich kümmere mich gerne persönlich um die Klärung Ihres Anliegens. Dazu habe ich Ihnen eine private Nachricht zukommen lassen.

 

Viele Grüße

 

CB_Heike

Community Moderatorin

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
Routinierter Autor
Beiträge: 114
Registriert: 07.04.2014
Ich möchte meine Kontoauszüge für das Girokonto per Post erhalten, Online-Archiv hin oder her. Hierfür zahle ich auch (gerne ist hier nicht das richtige Wort) die Portogebühren.

Das Problem dürfte darin liegen, dass man nicht trennen kann zwischen Kontoauszügen per Post und restlichem Schriftverkehr per Online-Archiv. Entweder man bekommt alles per Post oder alles per Online-Archiv.

Und so kommt es dazu, dass für Informations- und Werbebriefe plötzlich Gebühren erhoben werden. Dennoch bin ich als Kunde nicht bereit, für Werbe- und Informationsschreiben die Portokosten zu tragen.

Dass die Abrechnung der Portogebühren stets auf dem Verrechnungskonto und nicht auf dem Girokonto erfolgt, ist ein weiterer Unsinn.
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