@SmithA1 So wird es unübersichtlich, alles doppelt und dreifach. Kontovollmacht ist übrigens Kontovollmacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Giro- oder Basiskonto ist. In der Regel nennt es sich auch "Konto-/Depotvollmacht", was alle Konten mit einschließt (Allerdings kann der Kontoinhaber, also Vollmachtgeber, einzelne Konten ausschließen. Diese können dann nicht eingesehen werden im Online-Banking, evtl. aus persönlichen Gründen. Denn der Bevollmächtigte bekommt ja eigene Zugangsdaten und nutz ein eigenes TAN Verfahren. Und das sollte eben auch so gehandhabt werden. Auch hierzu siehe den anderen, verlinkten Beitrag).
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