Hallo Gregor, Ich habe im Jahr 2019 ausl. thesaurierende Fonds verkauft, die ich vor 2009 erworben hatte. Unter der Annahme, dass ich sämtliche Angaben aus den Consors-Steuerbescheinigungen der Vorjahre seit Erwerb korrekt in die Anlage KAP mit aufgenommen habe und für ausländische thesaurierende Fonds mit "fehlenden (ausschüttungsgleichen) Erträgen" diese jährlich jeweils korrekt (z.B. über den Bundesanzeiger) ermittelt und zusätzlich in der Anlage KAP mit angegeben hatte, folgende Fragen: 1. Sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Veräußerungs-Jahr 2019 alle Angaben (z.B. auch die seinerzeit einmal fehlenden Erträge) in der Consors-Steuerbescheinigung 2019 vollständig vorhanden oder muss ich noch eigenständige Berechnungen / Ergänzungen vornehmen ? 2. In welchem Jahr nimmt die Consors Bank die (Veräußerungs)-Besteuerung der bis zur fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 aufgelaufenen ausschüttungsgleichen Erträge vor? 3. Ist es korrekt, dass ich die Dokumente zur Vorabpauschale für das Jahr 2018 (die ich Anfang 2019 in meinem Consors-Postfach hatte) erst der Steuererklärung des Jahres 2019 beifügen kann / muss und nicht der Steuererklärung des Jahres 2018 ? Freundliche Grüße und vielen Dank für Deine für Dich unverbindliche Einschätzung sagt Der Handkaese
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