Zitat SmithA1:
Guck mal, ob dann auch tatsächlich 250€ abgebucht werden oder nur 200€. Ich würde mal vermuten, dass die 250€ nur als vorgemerkt drin stehen. Sobald die Abbuchung stattfindet wird es sicherlich korrekt gebucht werden.
Leider nein. Es wurden mittlerweile die 250 € fest belastet. Zuletzt hatte ich ja noch kurze Zeit Hoffnung, da ich von einer CB-Sachbearbeiterin wegen meiner ersten Reklamation (Kartensperrung) noch angerufen wurde (nach 2 1/2 Wochen ). Diese meinte, daß der Betrag eben nur "vorgemerkt wäre, ähnlich wie bei einem Tankvorgang", und ich die endgültige Belastung abwarten solle. Ich sagte dann zwar, daß ich mir das bei einer Automatenverfügung kaum vorstellen könne, worin sie mir dann auch irgendwie beipflichtete. Wir kamen dann überein, erst 'mal die endgültige Belastung abzuwarten.
Ich hatte allerdings schon kurz nach der Abhebung (in weiser Voraussicht) das betreffende Beschwerdeformular für Kreditkartenumsätze ausgefüllt und an die C.bank gefaxt.
Zum Formular selbst: Auf dem ist zwar ein Punkt zum Ankreuzen vorhanden, daß der Automat kein Geld ausspuckt. Aber daß nur ein Teilbetrag ausbezahlt werden könnte, darauf kam natürlich niemand bei der Formulargestaltung (bei einem ähnlichen Formular einer anderen Bank im Internet für Visa ist dieser Punkt aber vorhanden). Die Visakarten-Reklamationsbearbeitung übernimmt übrigens ein externer Dienstleister, nicht Consors selbst. Nur die Vorabprüfung läuft über die Consorsbank.
Falls wirklich ein Kassensturz des betreffenden Automaten gemacht werden sollte - bei 50 € Reklamationssumme zweifle ich daran fast schon (evtl. ist bis dahin aber auch schon zu viel Zeit verstrichen) - müsste der Automatenfehler (oder Autorisierungsfehler) ja nachweisbar sein. Allerdings kann ich selbst eben nichts beweisen, da keine Zeugen (außer mir) vorhanden sind.
Gut, jetzt werde ich erst einmal abwarten, wie das Ergebnis der Reklamation ausfällt. Ich *kann* mich natürlich auch getäuscht haben beim Zählen des Geldes, was ich aber für seeehr unwahrscheinlich halte. Jedenfalls werde ich - bei ablehnendem Ergebnis der Reklamation - trotzdem noch einmal einen Betrag jenseits der 200 € auf der Tastatur eingeben, um zu sehen, was passiert. - Dann aber mit Bekanntem, der danebensteht.
@AHBE
Das Limit für die VISA-Card wird auf 200 Euro pro Woche begrenzt.
- vs. -
Es wird nur die VISA Card mit einem Limit von 200,00 EUR pro Transaktion zur Verfügung gestellt.
Aus meiner persönlichen Erfahrung trifft letzteres zu. Denn als der erste Automat bei der Voba nur 200 € ausspuckte, hob ich kurz darauf (am selben Tag) noch einmal 50 € bei einer Sparkasse ab, was funktionierte.
Im übrigen halte ich dieses 200 €-Verfügungslimit ohnehin für unsinnig. Denn auch ein P-Kontoinhaber sollte das Recht haben, über sein Guthaben im Rahmen der Pfändungfreigrenze jederzeit frei zu verfügen.
Und noch ein letztes: Schriftlich mitgeteilt wird einem von diesen ganzen Beschränkungen ohnehin nichts. Das erfährt man nur inoffiziell über die Hintertür eines Forums. Auch in den AGB's oder sonstigen für Kunden zugänglichen Bestimmungen ist davon nichts zu lesen.
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