Hallo @PIANO,
ein Verlustverrechnungstopf ist nicht plötzlich weg. Er kann, wie in diesem Thread bereits korrekt besprochen, von der Consorsbank auf Kundenwunsch ausgewiesen werden, um die bestätigten Verluste im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu nutzen. Bitte beachten Sie hierbei, dass hier nur die Verrechnung mit Einkommen aus anderen Kapitalanlagen möglich ist.
Der zweite, weit häufigere Fall ist die Verrechnung von Gewinnen im gleichen Steuerjahr. Das darf ich auch in Ihrem Fall vermuten. Konkret hat bei Ihnen zum Jahreswechsel wohl kein Verlust bestanden, der ins Neue Jahr hätte übertragen werden konnte.
Bei der Interpretation der Zahlen, welche man Ihnen zur Verfügung gestellt hat, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der telefonischen Kundenbetreuung.
Beste Grüße
CB_ Kai
Community Moderator
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