@Laural Entschuldige, aber was du schreibst stimmt überhaupt nicht. Natürlich gibt es Guthabenkonten. Denn jede Bank muss solch ein Konto eröffnen. Dazu sind sie (seit neustem) gesetzlich verpflichtet. Es nennt sich "Basiskonto" und wurde per Gesetz beschlossen. Es gilt für alle Personen in Deutschland. Auch Flüchtlinge, Arbeitslose, "Schufa-Tote", usw. Einzige Bedingung: man hat kein Girokonto, bzw. ein bestehendes wird oder wurde gekündigt. Dann ist (auch die Consorsbank) die Bank dazu verpflichtet, ein solches Konto zu eröffnen. Im Wesentlichen unterscheiden sich diese Konten nicht von den regulären Konten. Bei der Consorsbank ist es identisch mit dem "normalen" Konto, es gibt die Girocard ("V-Pay") inkl. Geldkartenfunktion, sowie die VISA-Debit. Nur überziehen darf man eben nicht. Die Eröffnung weiterer Unterkonten, z.B. Tagesgeld oder ein Depot ist ebenfalls möglich. Man darf aber keine Pfändung bekommen. Dann wird zwar das "Basiskonto" weitergerführt, aber Tagesgeld und Depot macht natürlich keinen Sinn (da pfändbar). Das Limit der Karten wird eingeschränkt, evtl. die Girocard gekündigt. Die VISA-Debit bleibt aber auf jeden Fall bestehen. Für weitere Informationen einfach mal eine Suchmaschine ("Basiskonto") bemühen. Es gibt auch anderswo kostenfreie Basiskonten. Einige Banken verlangen aber bis zu 15 € pro Monat. Eröffnen muss es aber jede Bank.
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