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Dauerauftrag - Verhalten, wenn Ausführungstag auf Nicht-Bankarbeitstag fällt

Ich habe folgenden Wunsch:

Momentan wird ein Dauerauftrag nach hinten geschoben, wenn der gewünschte Ausführungstag kein Bankarbeitstag bzw. ein Feiertag ist.

Beispiel: Ausführungstag "letzter des Monats", Dezember 2015:

Momentane Logik: 31.12. ist ein Feiertag, 01.01. ebenfalls, 02. und 03. sind Wochenende. Ausführung erst am 04.01.2015!

Mein Wunsch: Es soll die Möglichkeit geben, bei der Anlage des Dauerauftrags festzulegen dass die Ausführung VORGEZOGEN werden soll, wenn der eigentliche Stichtag kein Bankarbeitstag ist.

Beispiel: 31.12. ist ein Feiertag, Ausführung bereits am 30.12.2015!

In meinem konkreten Fall überweise ich per Dauerauftrag monatliche Beträge auf ein Verrechnungskonto, die dort direkt am ersten Arbeitstag eines jeden Monats weiterverwendet werden sollen. Dies ist momentan schwer möglich, da durch die Verschiebe-Problematik nicht sichergestellt ist, dass das Geld tatsächlich Anfang des Monats überwiesen wurde. Die Möglichkeit, die Ausführung also dynamisch auch nach vorne ziehen zu lassen, würde da sehr helfen.

 

Eine solche Funktionalität gibt es bei diversen anderen Banken bereits. Wäre sicher auch für Consors eine Überlegung wert!

Kommentare

Moderator
Status geändert in: Zur Diskussion
 

Regelmäßiger Autor

Sollte elementar sein! Bei Daueraufträgen ist es meines Erachtens erheblich besser, wenn dieser vorgezogen wird, als nach hinten verschoben.

Alternativ kann diese Einstellung entweder global für alle Daueraufträge oder einzeln für jeden eingeführt werden.

 

@CB_Max Gibt es hierzu irgendwelche Infos?


Häufiger Besucher
Ich schließe mich den Vorstellungen des Kunden vorbehaltlos an. Auch ich kenne von anderen Banken die Möglichkeit, Daueraufträge auf einem Nicht-Banktag dann vorzuziehen. Aus der geschilderten Terminsituation des Kunden ist das völlig verständlich. Auch ich muss, da die Ausführung in die Zukunft verschoben wird, für anderweitige vorübergehende Abbuchungs-Deckung sorgen.

Community Manager
Status geändert in: Keine Umsetzung

Hallo @Sneets,

 

vielen Dank für Ihre Anregung! Ich kann Ihren Wunsch anhand Ihren Schilderungen gut nachvollziehen.

 

 

Leider wurde mir nach Prüfung Ihrer Idee durch die verantwortlichen Kollegen signalisiert, dass wir diese nicht umsetzen können. Eine vorgezogene Abbuchung erfolgt aktuell nur bei einem Dauerauftrag der zum Monatsletzten ausgeführt werden soll. Bei allen anderen Terminen ist es üblich, sogar teilweise auch gesetzlich geregelt, dass die Fälligkeiten sich auf den nächsten Bankarbeitstag verschieben.

 

Die Implemtierung einer individualisierten Lösung ist mit sehr hohen Aufwänden verbunden und steht nicht in Relevanz zum allgemeinen Kundennutzen.  

 

Auch wenn wir diesmal Ihren Wunsch leider nicht umsetzen können, freuen wir uns jedoch immer über Anregungen und Wünsche von Ihrer Seite!

 

Herzliche Grüße aus Nürnberg,

Sonja

Community Moderator


Häufiger Besucher
ist ja alles gut und schön - und warum wurden meine 31.12.15-DAe erst am 04.01.16 gebucht ?? Der 31.12. war / ist doch KEIN Banktag - oder ?? Interessant war, dass die DAe zwar mit Datum 31.12. im Konto standen, aber nicht ausgeführt wurden, sondern erst am / mit Valuta 04.01.16. In Baden-Württemberg kam dann am 06.01.16 noch der Drei-Königs-Feiertag danach - eine Menge mehrtägiger Verzögerungen. In der consors-Blog-Antwort hieß es doch, dass " ... nur die Monatsletzten-DA vorgezogen ... " würden. Viele Grüße aus Wertheim ManniDry

Aufsteiger

Hallo Consors-Bank,

ich denke es ist hier keine Individual Lösung sondern eine legitime Anforderung von Ihren Kunden. Warum sonst haben es die meisten anderen Banken in ihrem Online-Banking implementiert.

 

Nimmt den dann ein Bankeinzug auf mein Konto auch Rücksicht auf ihre Einstellung? Also wenn ich einen Betrag z.B. am 1. des Monats auf mein Stromkonto überweise und es ein Samstag ist, dann sollte ja auch der Betrag vom STromlieferant nicht vorher von diesem Konto abgebucht werden. Wenn ich dann dort ins Minus falle, muss ich ja Überziehungsgebühren zahlen. Und das macht ja überkaupt keinen Sinn.

 

Also bitte nochmals über diese Kundenanforderung nachdenken.

 

Gruß K.B.