Hallo liebe Community, vielen Dank für Ihre zahlreichen Nachrichten. Da ich verstehen kann, dass dieses Thema Fragen bei Ihnen aufwirft, möchte ich ein wenig Licht ins Dunkle bringen. Bitte geben Sie Ihre Zustimmungen online ab. Nur so kann eine sofortige Übernahme Ihrer Reaktion gewährleistet werden. Nur mit einer Zustimmung Ihrerseits, können wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen aufrechterhalten. Bei Gemeinschaftskonten ist es ausreichend, wenn ein Kontoinhaber zustimmt. Dennoch bekommt der zweite Kontoinhaber die Meldung, dass den AGB's noch zugestimmt werden muss, weiterhin, bis auch er diese bestätigt. Bei Konten von minderjährigen Personen ist es ebenfalls ausreichend, wenn eine Partei zustimmt. In diesem Fall wird Ihre Zustimmung dann aber sowohl für Ihr Konto, als auch für das der minderjährigen Person gespeichert. Sind Sie lediglich eine bevollmächtigte Person, können Sie den AGB's nicht zustimmen. Hier muss dies der Kontoinhaber selbst tun. Stimmen Sie den neuen Richtlinien also zu, gelten diese lediglich für Ihr eigenes Konto, nicht aber für das, für welches Sie eine Vollmacht besitzen. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit klären konnte. Viele Grüße CB_Evelin Community-Moderatorin
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