Hallo @kajak,
vielen Dank für Ihre interessante Rückfrage zur Investmentsteuerreform.
Wir haben hier bei den zuständigen Kollegen nachgefragt und folgende Informationen für Sie:
Verluste, welche zum 31.12.2017 bestehen, sind nicht steuerrelevant. Das heißt, dass diese Verluste nicht in den Verlustverrechnungstopf eingestellt werden.
Es gilt bis dahin noch das aktuelle Recht. Bei Altbeständen - unabhängig ob Gewinn oder Verlust - werden Kurserfolge nicht über die Verlustverrechnungstöpfe abgerechnet.
Bezüglich Ihrer Anfrage ob es Sinn macht, den Fonds in diesem Jahr zu verkaufen, können wir Ihnen keine Auskünfte erteilen, da dies einer Handlungsempfehlung gleich kommen würde. Fragen Sie hierzu bitte einen Steuerberater. Vielen Dank.
Was wir Ihnen aber mitteilen können ist, dass der zum 01.01.2018 gültige Kurs als neuer Einstandskurs hinterlegt wird.
Mit diesem Kurs beginnt die neue Wertentwicklung.
Bei tatsächlichem Verkauf ist der Kurserfolg, bezogen auf den neuen Einstandskurs zum 01.01.2018 steuerwirksam und wird über die Verlustverrechnungstöpfe abgebildet.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zufriedenstellend weiterhelfen und wünsche allen einen erfolgreichen Tag.
Liebe Grüße,
CB_Carolin
Community-Moderatorin
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