Hallo @VollDerGangster,
vielen Dank für Ihren Kommentar zum Thema SCHUFA-Nachmeldung.
Uns als Moderatoren und der Consorsbank ist durchaus bewusst, dass es unrechtmäßige SCHUFA-Eintragungen gibt. Darüber kann man sicherlich diskutieren.
Es ist jedoch nicht Aufgabe und Verantwortung einer Bank, zu überprüfen ob ggfs. nachgemeldete Negativeinträge der SCHUFA korrekt eingetragen wurden oder nicht.
In solchen Fällen ist der Kunde in der Mitwirkungspflicht und muss über die SCHUFA klären, welche Eintragungen von wem erfolgten und sich dann mit letzteren Instanzen in Verbindung setzen, damit die ggfs. falschen Eintragungen gelöscht werden.
Wenn ich die Beitragserstellerin richtig verstanden habe und so ist es ja auch rechtlich vorgesehen, so ist die Kündigung hier innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfolgt. Innerhalb dieser kann man also durchaus noch seine Eintragungen klären lassen und wird nicht ohne Vorwarnung "auf die Straße" gesetzt.
Sollte sich dabei dann herausstellen, dass die negativen Meldungen gelöscht wurden - da nicht rechtens - bin ich mir sicher, dass die Consorsbank hier gemeinsam mit dem Kunden eine zufriedenstellende Lösung findet und vermutlich sogar die Kündigung zurückzieht.
Ich wünsche Ihnen allen vorab schonmal ein sonniges Wochenende.
Viele Grüße,
CB_Carolin
Community-Moderatorin
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