Hallo, @Andi1063, die Sachlage im Aktien-VVT (=Verlustverrechnungstopf) hat @erich12 erschöpfend ausgeführt. Diese Gewinne sind wohl über den im Freistellungsauftrag angegebenen Freistellungsbetrag von 1.602€ (durch Dividenden etc.), richtig? Ja. Wenn Du im VVT auf das eingekringelte "+" klickst, siehst Du auch die aktuell abgeführten Steuerbeträge. Zum Allgemeinen VVT: Dort werden alle Gewinne und Verluste gesammelt, die nicht aus Aktienverkäufen stammen, also: - Zinsen - Dividenden und Fonds-Ertragsgutschriften - Gewinne / Verluste aus Fondsverkäufen, Zertifikatverkäufen jeglicher Art, Anleihen etc. Wichtig: 1. Aktiengewinne kannst Du nur durch Aktienverluste reduzieren. 2. Reduzierst Du Deine "nicht verrechneten Gewinne" in den VVTn durch "geplante" Verluste, wirkt sich das steuerlich nur mit dem vorher bezahlten Steueranteil aus. Das heißt, ein "geplanter" realisierter Verlust von 1000€ reduziert "nicht verrechnete Gewinne" im VVT zwar um 1000€, die Steuergutschrift (per nachträglicher Verlustverrechnung durch die Depot-Bank) beträgt allerdings nur 250€+5,5% Soli +ggfs. Kirchensteuer, in Summe rund 27,8% des "realisierten" Verlustes. 3. Das "Austarieren" zwischen den beiden VVTn und dem Freistellungsauftrag erfordert etwas Geschick beim Kopfrechnen. 4. Auf die Kosten der "Verlustrealisierung" achten (Verkauf + eventuell Wiederkauf)
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