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am 30.09.2018 12:39
Hallo,
was ich bisher verstanden habe ist, dass ein Übertrag stattfindet, wenn man höhere Verluste im allgemeinen Verlustverrechnungstopf hat, als im Aktien-Verlustverrechnungstopf.
Bei mir ist es aber gerade umgekehrt. Ich habe im allgemeinen Verlustverrechnungstopf hohe Gewinne und im Aktien-Verlustverrechnungstopf Verluste. Die Steuern, die abgeführt wurden, beziehen sich nur auf den Gewinn im allgemeinen Topf, der Aktien-Topf-Verlust hatte keinen Einfluss.
Meine Frage ist: werden diese Verluste irgendwann dann auch in diese Richtung verrechnet (am Jahresende oder in der Steuererklärung) oder findet in dieser Richtung gar keine Verrechnung statt?
Schon mal Danke für Eure Antworten!
Viele Grüße Uli
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 30.09.2018 15:06
Verluste aus Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Wenn keine entsprechenden Gewinne anfallen, wird der Verlustverrechnungstopf ins nächste Jahr übertragen. Solltest Du noch ein Depot bei einer anderen Bank haben und dort entsprechende Gewinne, dann kannst Du eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Dann wird das über die Steuererklärung verrechnet. Der Antrag muss bis zum 15.12. gestellt werden.
am 03.12.2018 16:11
Hallo beisammen,
ist es richtig, dass die in einer Verlustbescheinigung 2018 bescheinigte Verluste (über die Einkommensteuererklärung 2018) in das Steuerjahr 2017 rückgetragen und mit den Gewinnen aus 2017 verrechnet werden können?
Danke und viele Grüße
Ulrich
am 03.12.2018 17:42
Seit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 nicht mehr:
Nicht ausgeglichene Verluste aus Kapitalvermögen dürfen Sie nur in künftige Jahre vortragen (§ 20 Abs. 6 Satz 3 und 4 EStG). Ein Verlustrücktrag ist nicht möglich (§ 20 Abs. 6 Satz 2 EStG).
am 04.12.2018 14:26
Gut, dass ich gefragt hab. Wär beinahe schiefgegangen! ;-)
Danke Dir und Gruß
Ulrich