@Joergl: Mir ging es darum herauszufinden, ob man bei einer ADR die tatsächliche Hinterlegung der Akltien überprüfen kann. Du und ich werden es mit unseren bescheidenen Befugnissen nicht können; wir könnten nur einen Antrag bei der SEC stellen mit der Bitte um Beantwortung der Frage nach der tatsächlichen Hinterlegung der Aktie für das ADR. Jahre später ... wenn überhaupt ... Wenn ich ein ADR kaufe, prüfe ich, ob es an der Nasdaq oder einer anderen US-Börse gelistet ist. Wenn dem so ist, wurde auf jeden Fall mindestens ein Level II-ADR-Programm aufgelegt. Hierbei müssen neben dem Form F-6 auch die zugrundeliegenden Aktien nach den Bestimmungen des SEA bei der SEC registriert und die Berichts- und Offenlegungsanforderungen der jeweiligen Börse beachtet werden. Mehr Sicherheit gibt es für BABA, ICBC und Konsorten nun mal nicht. "Take me or leave me" sagt das ADR. Ich sehe ADRs nicht als eine andere Art von Zertifikaten (bei denen der Emittent mit seinem Kapital eine Wette gegen den Käufer eingeht) an sondern lediglich eine Art der Übermittlung einer Aktie, die (z.B. bei uns) nicht direkt gekauft werden kann. Wenn Dir für ADR der Begriff "Zertifikat" nicht passend erscheint, wie wär's mit "Hinterlegungsschein" (Def: Ein Hinterlegungsschein ist ein Zertifikat (!), das die Hinterlegung des Rechts an einer Aktie verbrieft.)? Zertifikat = Wette gegen den Käufer: Oft, aber bei weitem nicht immer! Es gibt solche und solche. Wie willst Du z. B. auf einen Aktienindex spekulieren, wie auf Brent oder WTI, ohne selbst große Tanks zu haben, wie auf Edelmetalle, ohne einen reichlich bemessenen Tresor? Gegen Zertifikate, die als Anlagevehikel nur der Wertentwicklung des Underlyings folgen, ist doch grundsätzlich nichts zu sagen.
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