Es kommt immer darauf an, WO und WIE man "im Internet" nachschaut. Der verlinkte Artikel ist mit 18.10.2016 (!) datiert. Die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/389 DER KOMMISSION vom 27. November 2017, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union und in Deutschland in Kraft getreten am 13.03.2018 und gemeinhin als PSD2-Richtlinie bezeichnet, schreibt im Artikel 11 vor: Kontaktlose Zahlungen an der Verkaufsstelle Zahlungsdienstleister dürfen unter Einhaltung der in Artikel 2 festgelegten Anforderungen bei Auslösen eines kontaktlosen elektronischen Zahlungsvorgangs durch den Zahler davon absehen, eine starke Kundenauthentifizierung zu verlangen, wenn dabei die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Der Einzelbetrag des kontaktlosen elektronischen Zahlungsvorgangs geht nicht über 50 EUR hinaus, und b) die früheren kontaktlosen elektronischen Zahlungsvorgänge, die über ein mit einer kontaktlosen Funktion ausgestattetes Zahlungsinstrument ausgelöst wurden, gehen seit der letzten Durchführung einer starken Kundenauthentifizierung zusammengenommen nicht über 150 EUR hinaus, oder c) die Anzahl der aufeinanderfolgenden kontaktlosen elektronischen Zahlungsvorgänge, die über das mit einer kontaktlosen Funktion ausgestattete Zahlungsinstrument ausgelöst wurden, geht seit der letzten Durchführung einer starken Kundenauthentifizierung nicht über fünf hinaus. (Hervorhebungen durch mich) Dass die Karte gelegentlich in ein Terminal gesteckt und die PIN eingegeben werden muss hat auch einen technischen Hintergrund: Bei dem Vorgang erfolgt a) "wieder einmal" eine starke 2-Faktor-Authentifzierung; per NFC wird ja die PIN nicht übertragen, da sie nicht auf der Karte ist. b) die Zurücksetzung des Zählers für die oben hervorgehobenen Werte. Neben der Consorsbank verhalten sich mindestens 3 weitere Institute (mehr habe ich nicht gecheckt) ebenso richtlinienkonform. Und wie ich bei Finanztip lese, ist das bei allen kartenausgebenden Banken so.
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