Als Auktionsverfahren bezeichnet man ein Verfahren zur Preisfeststellung von neu emittierten Wertpapieren, bei dem die Festsetzung der Preise und die Allokation der Aktien als Auktion organisiert sind.
Das Auktionsverfahren soll, ähnlich wie das Bookbuilding-Verfahren, durch eine marktnahe Auspreisung den Erfolg einer Emission erhöhen. Das Auktionsverfahren soll jedoch den Nachteil des Bookbuilding-Verfahrens ausgleichen, dass Altaktionäre durch underpricing häufig Verluste erleiden. Das emittierende Unternehmen gibt zunächst nur einen Mindestpreis, eine Mindeststückzahl und eine Zeichnungsfrist vor. Die Kaufinteressenten bestellen dann Anteile mit eigenen Preis- und Mengenangaben.
Nach Ablauf der Zeichnungsfrist werden die eingegangenen Gebote nach der Höhe der angebotenen Preise sortiert. Die höchsten Gebote erhalten eine Zuteilung. Bei dem Gebot, zu dem die letzte Aktie des Emissionsvolumens verkauft werden kann, wird der Emissionskurs festgelegt. Bieter, deren Höchstgebote darunter liegen, werden nicht berücksichtigt.
Literatur:
Kowalewski, Jörn. Das Vorerwerbsrecht der Mutteraktionäre beim Börsengang einer Tochtergesellschaft. Tübingen: 2008, S. 311.
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