Das außerordentliche Ergebnis eines Unternehmens ist die Differenz aus Aufwendungen und Erträgen eines Unternehmens, die nicht dem regelmäßigen, operativen Ergebnis des Geschäftsjahres zuzurechnen sind.
Das außerordentliche Ergebnis ist ein Bestandteil der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens.
Bestandteile des außerordentlichen Ergebnisses sind insbesondere:
Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Anlagen oder aus der Auflösung von ganzen Geschäftsbereichen
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Erträge aus der Dekonsolidierung
steuerbedingte Sonderabschreibungen
Da diese Geschäftsvorfälle in ihrer Art ungewöhnlich und zum Teil wertmäßig nicht unbedeutend sind, werden sie in der Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen. Andernfalls könnten diese Vorfälle das Betriebsergebnis des Unternehmens verfälschen. Insbesondere der außenstehende Aktionär möchte wissen, ob der Gewinn z.B. von außerordentlichen Verkäufen von Vermögensgegenständen beeinflusst worden ist oder ob der Gewinn nur vom „normalen“ operativen Geschäft beeinflusst wurde.
Literatur:
Krahé, Peter und Frank Stolze. BWL-Basiswissen. Norderstedt, 2006. S. 53.