abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Bezugsrechtsabschlag

Aktien

Als Bezugsrechtsabschlag bezeichnet man die Reduzierung des Aktienkurses  um den Wert des Bezugsrechts bei einer Kapitalerhöhung.

 

Der Hinweis weist darauf hin, dass es sich um den Kurs der Aktie ohne ein zuvor eingerechnetes Bezugsrecht handelt. Bei einer Kapitalerhöhung haben die Altaktionäre während der Bezugsfrist der neu ausgegebenen Aktien die Möglichkeit, an der Börse mit Bezugsrechten zu handeln, sofern sie diese nicht selbst ausüben wollen. Aus diesem Grund werden der Aktienkurs und das enthaltene Bezugsrecht während dieser Frist rechnerisch getrennt. Eine Aktie, die z.B. einen Kurs von 60 EUR hat und deren Bezugsrecht 5 EUR wert ist, notiert nach dem Bezugsrechtsabschlag bei 55 EUR. Sie wird Ex-Bezugsrecht (Ex BR) gehandelt.

 

Literatur:

Henn, Günter. Handbuch des Aktienrechts. Heidelberg: 2009. S. 190 f.

War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
Keine Bewertungen