Belegschaftsaktien sind eine Sonderart von Aktien, die nur von Mitarbeitern der ausgebenden Aktiengesellschaft erworben werden können.
Belegschaftsaktien können zu günstigeren Preisen als zum aktuellen Börsenkurs erworben werden. Zur Ausgabe von Belegschaftsaktien führt die Aktiengesellschaft in der Regel eine Kapitalerhöhung durch. Für Belegschaftsaktien gilt häufig eine Sperrfrist von 4 bis 6 Jahren. Hat ein Mitarbeiter eine Belegschaftsaktie erworben, dann muss er z.B. 4 Jahre warten bis er sie wieder verkaufen kann. Ausnahmen bei der Sperrfrist sind unter anderem bei Berufsunfähigkeit oder Tod des Eigentümers möglich. Die Sperrfrist wird durch die Depotbank überwacht. Mit Belegschaftsaktien kann sich das ausgebende Unternehmen zum einen Kapital beschaffen und zum anderen Mitarbeiter an sich binden.