bG bedeutet „bezahlt Geld“, d. h. mangels Angebot zu einem bestimmten Kurs konnten nicht alle Kaufaufträge ausgeführt werden.
Der Kurszusatz bG drückt aus, dass zum geforderten Preis zwar Umsätze getätigt wurden, jedoch die Nachfrage das Angebot übersteigt. Das Kürzel bG wird als Kurszusatz an den Kurs eines Wertpapiers angehängt und gibt Zusatzinformationen für die Anleger zum Angebot zu einem Wertpapier.
Literatur:
Busse, Franz-Joseph. Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft. München: 2003. S. 209.