@DerBietigheimer Das Problem ist der Gleichheitsgrundsatz und die Haftbarkeit von Beamten. Es spielt keine Rolle ob man eine einfache Anfrage oder komplexe Zusammenhänge erklärt bekommen möchte. Entweder beantwortet man alles oder garnichts, da ansonsten der nette Bürger eine Klage gegen den Beamten einreicht, wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Beantwortet man nun alle Anfragen, kann es sein, dass man eine Falschauskunft gibt, da die Umstände doch nicht so sind, wie sie angegeben wurden. Fazit: Klage auf Schadenersatz, weil der Beamte eine nicht zutreffende Antwort gegeben hat. Aus diesem Grund waren Beamte frühe wesentlich auskunftsfreudiger als heute. Niemand hat Lust ständig von irgend jemanden verklagt zu werden, weil man einfach nur nett sein wollte. Ob es dazu eine Weisung gibt ist mir allerdings nicht bekannt. Das IFG-Bund hat damit nichts zu tun, zumal es seid 2006 in Kraft getreten ist.
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