Ich habe um Korrektur der fehlerhaften "Mitteilung zur Wertermittlung" gebeten, damit sie mit den ausgewiesenen Einstandskursen bzw. den beim erfolgten Verkauf hinterlegten bzw. den der neuen Depotbank mitgeteilten Einstandskursen übereinstimmt. Die Antwort stelle ich gerne mal ein: "Im Beleg "WERTENTWICKLUNG FONDS BIS 31.12.2017" weisen wir Ihnen den durchschnittlichen Einstandskurs Ihrer Bestände der jeweiligen Fonds zum 31.12.2017 aus. Es wird nicht der Schlusskurs ausgewiesen. Der Beleg dient Ihnen lediglich zur Information, damit Sie für den Bestand den Gewinn oder Verlust ermitteln können. Die fiktive Veräußerung der Bestände ist bereits vollständig durchgeführt." Auf mein Nachhaken, dass Endkurs 2017 und Anfangskurs 2018 sehr wohl übereinstimmen müssen, kam dann diese Antwort: "Die Einstandskurse Ihrer Wertpapiere können Sie im Detail in den Kaufbelegen zu jeder Gattung in Ihrem OnlineArchiv nachvollziehen. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht jede einzelne Tranche in der "Mitteilung zur Wertentwicklung" ausweisen. Bei langjährigen Sparplänen wäre dies zu aufwendig und unübersichtlich. Für die fiktive Veräußerung wurden alle Tranchen berücksichtigt und mit den Transaktionskosten, welche steuerrelevant sind, als Einstandskurs inkl. Nebenkosten ausgewiesen. Für den Einstandskurs in 2018 wurde der jeweilige, von den Gesellschaften gemeldete Kurs, ohne Nebenkosten übermittelt. Hier erfolgte nur eine fiktive Veräußerung, so dass es zu keiner steuerrelevanten Kostenermittlung kam. Der letzte Kurs in 2017 muss nicht zwingend mit dem ersten übermittelten Kurs in 2018 übereinstimmen, da es hier ja eine erneute Kursstellung kam." Mir fehlen die Worte
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