Jeder der aktuell ADRs im Depot hat, kennt die Problematik. Die russische Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, das es ausländischen Investoren erlaubt, American Depositary Receipts (ADRs) in Aktien umzuwandeln. Die SdK hat bereits eine Leitfaden rausgegeben. Andere Broker sind bereits aktiv und wandeln die ADRs um. Nur Consors wird stellt sich bisher stur und wird nicht aktiv.
Gern füge ich hier für alle den Leitfaden der SdK bei
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Russland/Russische-Wertpapiere-2.pdf
Hat hier jemand von Consors schon eine positive Rückmeldung erhalten bzw. eine Meldung wie hier vorgegangen wird.
Ich freue mich über zahlreiche Rückmeldungen!
@tt7 Mir wurden die erforderlichen Nachweise für die Einforderung der Lukoil-Dividenden auch verweigert mit Verweis auf 'interne Richtlinien/Policies'. Ich habe daraufhin eine Beschwerde geschrieben. Diese Beschwerde gelangte dann an dieselbe Stelle, die bereits vorher die Weigerung ausgesprochen hatte. Nach einiger Insistenz und Androhung rechtlicher Schritte wurde meine Beschwerde dann wohl doch an höhere Stellen bei der BNP Paribas weitergeleitet (ich hoffe, dass ist nicht nur Hinhaltetaktik, um mich ins Leere laufen zu lassen). Ich warte jetzt seit vier Monaten auf weitere Nachrichten.
In jedem Fall empfehle ich Beharrlichkeit und die Ankündigung, dass bei Nichtausstellung der für die Anforderung der Dividenden erforderlichen Dokumente auf Schadenersatz geklagt wird. In meinem Fall geht es um einen fünfstelligen Betrag, und wenn viele Anleger zusammengekommen, geht Consors schon ein erhebliches Risiko ein, denn mein Anwalt und ich glauben, dass sich ein Schaden hier leicht darstellen lässt und eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, einen Prozess zu gewinnen.
Ich habe Consors auch ausdrücklich angeboten, dass ich keine Gratisleistung erwarte, sondern bereit bin, für die Ausstellung der Dokumente einen angemessenen Betrag zu bezahlen.
@MichelsJo Ich frage mich auch, warum es bis zum 03.09. gedauert hat, um die Weisung einzustellen, insbesondere auch, weil die DAB Bank, die ja auch zu BNP Paribas gehört, den Kunden die Weisung bereits am 30.08. zugesendet hat.
Wer unterwegs oder krank war, hatte dann wohl Pech gehabt.
Die CB wird nie was dazu sagen, da es ihn einfach egal ist. Die Leute am Telefon oder die Emails schreiben haben am Ende auch keine Ahnung und können und werden nichts sagen. Das ist halt auf so Seiten, wo man kein richtigen Ansprechpartner hat. In einer Bank könnte man nerven ohne Ende. 2 Tage ist natürlich ein Witz und sicher auch nicht rechtens. Am Ende weiß man eh nicht was richtig oder falsch ist. Solange die ADR hier sind kann man sie ein nicht ohne was nehmen. In Russland sieht das anders aus, da können sie weg sein, nichts mehr wert, enteignet oder sonstiges. Hier in Deutschland müsste am Ende einer haften. Es ist ja keine Firma die pleite ist oder sonstiges. Egal ob Russland oder hier, es wird wohl für alle Seiten noch viele Jahre dauern und dann sieht man erst was richtig und falsch gewesen ist…
MichelsJo: So wie Du es schilderst läuft es ja seit Mai 2022. Somit also nichts Neues. Für mich ist klar, dass es juristisch ein Nachspiel für die BNP Paribas haben wird. Wir, dass heißt eine Reihe von Geschädigten haben eine Klägergemeinschaft gebildet, denen ihr natürlich beitreten könnt. Meldet Euch bei der Telegramgruppe Russische ADRs an.
Im Übrigen ist das mit dem Schadensersatz überhaupt nicht so einfach, wie wir Laien uns das vorstellen. consors und andere werden politisch gedeckt und müssen nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften, so sieht es die EU-Sanktionsverordnung vor. Die wahren Verbrecher sind also in Brüssel zu suchen und diese sind in keiner Weise demokratisch legitimiert. Selbst wenn ich, was ich hoffe, diesmal mit dem Umtausch Glück habe und meine Aktien zur Gazprombank transferiert werden können, werde ich trotzdem Consors auf Schadensersatz verklagen, da mir inzwischen beachtliche Kosten entstanden sind, die bei Durchführung meiner ersten Weisung vom 28.05.2022, damals noch ohne jedes Sanktionshindernis, nie entstanden wären. So einfach werden die Jungs nicht davonkommen. Übrigens: Die Mitteilung zum Umtauschangebot stand erst am 03.09. morgens im Online-Archiv, ist aber mit 02.09. datiert. Das kann ich unter Eid bezeugen. Für mich ist das, da ja das Formblatt Urkundencharakter hat; Urkundenbetrug und daher strafbar!
Bundesbank
6569
09.11.2023 ????
Ich habe mit einer CB Mitarbeiterin gesprochen und da ich über die CB beantragt habe, habe ich Consorsbank bei der ausstellenden Behörde eingetragen?! Das Datum oben habe ich auch bekommen. Eine andere Dame meinte heute es ist die BuBa?! Aber warum ist es dann nicht vorausgefüllt. Theoretisch, ist es dann ja IMMER die BuBa...Warum dann das leere Feld.
Frage zu Phosagro: Muss das Schreiben für CitiBank auch ausgefüllt werden? Es steht VOLUNTARY ACTION ONLY darüber..und viele Inhalte sind unbekannt..
Hallo Mitglieder der Community,
ich bin Besitzer von ADR’s von Gazprom, Rosneft und Mobile Telesytems.
Den Terminauftrag habe ich zeitgerecht am 03.09.2024 bei Consors gestellt und auch eine Bestätigung über den Eingang der Terminaufträge erhalten.
Hat irgendein Mitglied hier in der Community eine weitere Info/Vorgehensweise von Consors erhalten.
Beispiele:
- Eine Bestätigung der Ausbuchung
- Ein MT542.
- Eine Info zu den DR-Agenten (BYM, JPM usw.)
- Mailadressen von DR-Agenten
- Vorgehensweise was der Kunde zu tun hat.
Hinweis: Ich besitze bereits ein Depotkonto bei der Gazprombank aund diese verlangen das Formular MT542.
Über Info’s von euch wäre ich sehr dankbar.
Ich habe die Bestätigung erhalten, dass mein Antrag auf Umtausch eingegangen ist und an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet wurde.
Da ich in den nächsten Tagen für mehrere Wochen auf Reisen sein werde, kann ich nicht regelmäßig in das Online-Archiv schauen. Noch weniger bin ich in der Lage, von unterwegs fristgerechte Aktionen mit einem Zeitraum von nur 1-2 Tagen auszuführen. Zudem möchte ich meinen Fachanwalt nicht erneut beauftragen, da dies mit erheblichen Kosten verbunden ist – beim letzten Mal war das bereits der Fall.
Man sieht, es bleibt bescheiden.
@Inaktives Mitglied
Diesen Zustand kann ich so bestätigen. Weisung am 03.09 erteilt.
Anfragen bei CB wie das weitere Vorgehen von der CB angedacht ist werden nicht beantwortet.
Im Weisungsformular der CB steht "Bitte informieren Sie die Empfängerbank über ihren Weisungsauftrag. Damit kann die Empfägerbank den Erhalt der zugrunde liegenden Aktien instruieren".
Nun, dies ist für einen normalen Depotübertrag einer Aktie so richtig. Bei diesem Vorgang jedoch nicht. Es ist zumindest bei der Empfängerbank Gazprombank zwingend Trade- und Settlementdate erforderlich um den Erhalt der zugrunde liegenden Aktien zu instruieren.
Diese Daten (Trade- und Settlementdate) sind Bestandteil des MT542. Viele Emittenten sind auch bereit dem Inhaber bei Nennung der Clearstream- Referenznummer das MT542 auszuhändigen.
Stellt CB dieses MT542 oder zumindest die Clearstream-Referenznummer dem Kunden nicht zur Verfügung wird der Vorgang wohl scheidern.