hallo zusammen, wir sollten uns nicht von dahergelaufenen Zynikern und Besserwissern irre machen lassen. Ich habe seit 4 Monaten in der Sache eine erfahrene Anwaltskanzlei für Kapital und Bankenrecht eingeschaltet. Im Prinzip geht es darum, daß 1. Das investierte Kapital erhalten bleibt, Da ich schon recht früh gemerkt habe, daß die consors-leute jeden Versuch eines Umtausches seit April vereiteln, selbst wenn ich mit Unterstützung der MellonBank in New York die Anträge ausformuliert und detailliert vorgelegt habe, entschied ich mich für den Zwangsumtausch bei der Gazprombank für meine Gazprom-ADRs und der Citibank Moskau für meine Gazprom-GDRs. Ich hatte bisher Glück, konnte die unglaublichen Ansprüche an die Beweissicherung (Kontenauszüge, Bescheinigungen, notarielle Beglaubigungen, Apostillen, beglaubigte Anwaltsvollmachten, Screenshot meines Depot in Anwesenheit eines russischen Notars) termingerecht vor dem 10.11. einreichen. Mehr ging nicht. Aktuell werden die Unterlagen geprüft, die Umtauschgebühr ist einkassiert. Die Aktien werden dann in der NSD hoffentlich bald eingebucht und bei den besagten Banken depotiert. Nach einem halben Jahr soll es dann möglich sein, sie auf einen Broker im Rahmen eines Depotwechsels zu verlagern, der ebenfalls Zugang zur NSD hat. Die Dividenden werden dann vermutlich auch in Rubel frei verfügbar sein. Soweit, so gut! Aber das Ganze gibt es nicht umsonst. Schätze, daß in meinem Fall 8000 Euro angefallen werden. 2. Diese Kosten hat Consors verursacht, weil sie in dem Zeitfenster, in dem ein Tausch über Clearstream FF möglich gewesen ist und von mir auch beauftragt worden war, untätig und stumm geblieben ist. Alle Unterlagen habe ich wie ein Buchhalter sortiert. Das gibt ein Klage beim Amtsgericht. 3. Sind denn Sanktionen zum Schaden eines deutschen Staatsbürgers der Anteilseigner russischer Firmen ist, verfassungsrechtlich ok? Ein ehemaliger Verfassungsrichter, den ich über Umwegen persönlich dazu befragen konnte, meinte, daß es zwar nicht verfassungswidrig sei, da ich wie ein Russe behandelt werde, aber mir ein Entschädigung von staatlicher Seite durchaus vor dem Verfassungsgericht erstreiten könnte. Ich muß abwarten, wie groß der Schaden sein wird. 4. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, ob es ok ist, wenn eine Bank, der ich mein Vermögen anvertraue, ihrer Informationspflicht nachkommen muß oder nicht. Ob sie selbstherrlich einfach mein Vermögen zu meinem Nachteil, ohne erkennbare Bemühungen der Schadensbegrenzung, einfach verfallen läßt, Das nenne ich Untreue und ich bin überzeugt, daß das auch Strafrechtler so sehen Fazit: Kopf nicht hängen lassen, wir haben noch einige Eisen im Feuer. PS: Wer Lust hat, kann ja darüber nachdenken, eine Interessengemeinschaft der Consorsgeschädigten zu gründen. Ich bin dabei
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