Steht doch im dem Schreiben vom 29.09.2023. "Wie geht es dann weiter? • Wenn wir die Ausnahmegenehmigung für Sie erhalten, informieren wir Sie über die nächsten Schritte. Wichtig zu wissen: • Sie können im Moment keine Weisung für den Tausch erteilen. Wir informieren Sie, wenn eine Weisung möglich sein sollte. • Sollten Sie in der Vergangenheit schon eine Weisung erteilt haben, ist diese nicht mehr gültig. • Es kann dazu kommen, dass keine Umwandlung (mehr) möglich ist, auch wenn Genehmigung und Weisung vorliegen. Eine Umwandlung hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland liegen." • Wir können nicht bei der Eröffnung eines Depots in Russland behilflich sein. Rechtliche Hinweise: • Die Beantragung der Genehmigung durch BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland erfolgt ohne Anerkenntnis einer Rechts- oder Vertragspflicht. • Ob eine Genehmigung von der Bundesbank erteilt wird, kann die Bank nicht beurteilen.
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