Newsletter 24 | Russische Wertpapiere / Fonds Update von Clearstream zum Umtausch Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie weitere wichtige Informationen zum Thema Russische Wertpapiere / Fonds. Clearstream hat am 18.07.2024 ein weiteres Update veröffentlicht. Der vollständige Wortlaut ist unter https://www.clearstream.com/clearstream-en/securities- services/settlement/a24048-4030082 abrufbar. Wir verstehen die Meldung so, dass der Umtausch von ADRs und GDRs für Anleger unter folgenden Voraussetzungen möglich ist: • der Umtausch wurde vor dem 25.12.2023 beantragt UND • dieser Umtausch wurde auch vor dem 25.12.2023 von einer nationalen zuständigen Behörde des EU-Mitgliedsstaats gem. Artikel 6b (5aa) der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 genehmigt Sind beide Voraussetzungen erfüllt, kann der Umtausch auch nach dem 25.12.2023 hinaus erfolgen. Die Meldung betrifft demnach die Umtauschaktionen aus 2023, die zunächst nicht umgesetzt wurden, da die rechtliche Lage in den einzelnen EU-Staaten unklar war. Sollte sich Ihre Depotbank also bisher geweigert haben, auf dem offiziellen Weg innerhalb der damals gesetzten Frist zum Umtausch eingereichte ADRs/GDRs umzutauschen, können Sie auf das neueste Schrieben von Clearstream hinweisen, wonach dieses nun möglich ist. Für Rückfragen steht die SdK ihren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089 / 20 20 846 0 gerne zur Verfügung! München, den 26.07.2024 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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