Hallo liebe einkommensteuerpflichtige Anleger: Ich hatte im Mai 2018 meine Einkommensteuererklärung für 2017 beim Finanzamt eingereicht,obwohl mir in Bezug auf eine selbstgenutzte Eigentumswohnung noch keine Abrechnung der Hausverwaltung für 2017 vorlag,aus der üblicherweise zu entnehmen ist,welche Arbeits- und Fahrtkosten für das Gemeinschaftseigentum der WEG 2017 für mich angefallen sind.Diese Abrechnung habe ich nun von der Hausverwaltung in der letzten Woche erhalten und die angefallenen Arbeits- und Fahrtkosten gleich beim Finanzamt nachgereicht. Gestern teilte mir das Finanzamt telefonisch mit,dass bereits ein Einkommensteuebescheid ohne die genannten Angaben abgesandt worden sei,aber dieser Bescheid noch einmal korrigiert werden wird.Ich werde also in nächster Zeit erfahren,ob meine Steuervorauszahlungen für 2017 ausreichend waren,um die festgesetzte Einkommensteuerschuld auszugleichen oder ob diese höher waren und nocht ein Teil davon zurücküberwiesen wird,wie das in den letzten Steuerjahren immer der Fall war. Gruss Zeitblom
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