Hallo, @Albert58, eine Vorüberlegung: Nimm 5/12tel von dem Kirchensteuerabzug (s. Beitrag von @Artur09) und wäge ab, welchen Aufwand (Geld oder Freizeit) Dir die Sache wert ist. Wenn Du die Steuererklärung nicht selbst erstellst, bist Du für die Anlage KAP sehr leicht einen mindestens hohen 2stelligen Betrag los, der die Brühe wahrscheinlich teurer als die Fische macht. Wenn Du immer noch der Meinung bist, die Kirchenkapitalertragssteuer zurückfordern zu wollen, könntest Du eventuell wie folgt vorgehen: - Anlage KAP über SÄMTLICHE Kapitalerträge anhand der Steuerbescheinigung(en) ausfüllen, auf Seite 1 rechts oben die beiden Kästchen ankreuzen und in Zeile 5 die "1" eintragen - Im Mantelbogen Seite 1 bei Religionsschlüssel die frühere Religionszugehörigkeit eintragen und daneben vermerken: VD seit 01.08.2017 - der Sicherheit halber im Anschreiben zur Abgabe den Sachverhalt kurz darlegen Für eine elektronische Abgabe der Steuererklärung bedarf es dann aber eines guten Programms und dessen profunder Kenntnis.
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