Hallo @krete,
"wenn ich eintrage müßte ich darauf ja auch steuer zahlen, und wenn ich es "vergesse" bekomme ich vielleicht ärger vom finanzamt"
Ärger ist dann sicher! "nur nachrichtlich" in der Steuerbescheinigung bedeutet, dass darauf von der Depotbank keine Steuern abgeführt wurden. Diese Erträge müssen in Zeile 15 der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung angegeben werden, ebenso wie in Zeile 52 die anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Steuer. Die steuerpflichtigen ausländischen Thesaurierungen 2017 werden dann nachversteuert. Ab 2018 ändert sich die Besteuerung für diese Fonds grundlegend (InvStG 2018).
Siehe meine früheren Beiträge unter "Jahressteuerbescheinigung 2017"!
Sind bei Ihnen in der Steuerbescheinigung der Consorsbank die Angaben für die Zeilen 15 und 52 der Anlage KAP enthalten? In meiner Steuerbescheinigung 2017 der CB vom 09.03.2018 fehlen diese Angaben, ebenso wie in der Jahressteuerbescheinigung für 2016, obwohl sie vom Bundesfinanzministerium vorgeschrieben sind (BMF-Schreiben vom 15.12.2017, DOK 2017/1044120 und vorhergehende). Hoffentlich nutzt die CB die lange Zeit für die ausstehenden Steuerbescheinigungen, um sie den Steuervorschriften anzupassen.