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Jahressteuerbescheinigung - fehlende Erträge ausländischen thesaurierenden Investmentfonds

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
Enthusiast
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In der Steuerbescheinigung gibt es folgenden Hinweis:

 

"Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben.

 

Für folgende Investmentfonds waren Erträge nicht bekannt:"

 

Wie mache ich es richtig?

  • Nur die von Consors bescheinigten Werte in die Zeile 15 eintragen und gut ist?
  • Mir die Werte für die aufgeführten Investmentfonds besorgen.
    Wenn ja, wo bekomme ich diese Werte?
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
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Hi,

ich habe ja mittlerweile eine Antwort der CB bekommen: 

sinngemäß:

bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds würde generell während der Haltedauer kein Steuerabzug erfolgen, erst bei Verkauf der Fondsanteile wird die gesamte aufgelaufene Steuerschuld abgeführt.

 

Allerdings müsse man die Erträge  jährlich versteuern. "Dafür erhalten Sie entsprechende Belege über die Ertragsthesaurierung in Ihrem OnlineArchiv bereitgestellt."  Diese Bescheinigung habe ich nach 2011 (erstes und bisher einziges Mal) nun in diesem Jahr wieder bekommen, was ist mit denn anderen Jahren?

 

Weiter im Zitat: "Grundsätzlich sollten alle Erträge entsprechend dem "Zuflussprinzip" in der jeweiligen Steuererklärung angegeben werden. Eine Prüfung unsererseits, ob dies erfolgt, nehmen wir nicht vor. Bei Veräußerung von thesaurierenden ausländischen Fonds wird die Abgeltungsteuer einbehalten und dies unabhängig davon, ob bereits eine Veranlagung aufgrund des jährlichen Ausweises in der Steuererklärung durch Sie erfolgt ist oder nicht.

Eine dadurch entstandene doppelte Besteuerung kann in der Steuererklärung des Jahres, in dem die Anteile verkauft wurden, korrigiert werden. Näheres dazu erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt."

"Ausländische Fonds, für welche uns bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuerdokumente keine Daten vorliegen, tauchen weder in der Steuerbescheinigung noch in der Erträgnisaufstellung des betreffenden Kalenderjahres auf. Sobald uns diese Daten nachgereicht werden, erstellen wir für Sie einen Beleg, der im Ordner "Wertpapiererträge Jährl. Mehrbetrag" im OnlineArchiv eingestellt wird." (Hier habe ich GAR KEINE Belege drin!! Auch nicht den aktuellen.) "Im Bedarfsfall können Sie die fehlenden Ertragsdaten ggf. auch bei der entsprechenden Fondsgesellschaft erfragen." Das denke ich ist auch Aufgabe der Depotbank, oder??

 

Als Antwort auf meine zweite Anfrage kam nur die Erklärung, wie mit der Besteuerung beim Fondsverkauf in der Phase nach dem Geschäftsjahresende der Fondsgesellschaft und vor Veröffentlichung der Ertragsdaten umgegangen wird. 

 

Mhhh...

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
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@Klema, [...] Allerdings müsse man die Erträge  jährlich versteuern. "Dafür erhalten Sie entsprechende Belege über die Ertragsthesaurierung in Ihrem OnlineArchiv bereitgestellt."  Diese Bescheinigung habe ich nach 2011 (erstes und bisher einziges Mal) nun in diesem Jahr wieder bekommen, was ist mit denn anderen Jahren? [...]

Stand den in den anderen Jahren der Hinweis in der Steuerbescheinigung, das noch nicht alle thesaurierten Erträge von ausländischen Fonds vorliegen? Nur in diesem Fall gibt es auch einen entsprechenden Beleg.

Wartet der Broker bis alle Daten vorliegt, kommt die Steuerbescheinigung entsprechend viel später (evtl. auch erst nach Ende der Abgabefrist).

 

Gibt es noch keinen aktuellen Beleg, könnte es gut sein, dass die jeweilige Gesellschaft diese Daten bisher nicht gemeldet hat. Genau das war für mich ein Grund, warum ich alle thesaurierende Fonds und ETF aus meinem Depot verbannt habe.

 

@stabi, interessante Frage. Was macht man aber, wenn eine solche Korrektur erst kommt, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist oder man die Steuererklärung schon abgegeben hat und diese in Bearbeitung ist? 

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
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@immermalanders

 

Was macht man aber, wenn eine solche Korrektur erst kommt, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist oder man die Steuererklärung schon abgegeben hat und diese in Bearbeitung ist?

 

Man gibt eine korrigierte Anlage KAP mit einer kurzen Erläuterung ab. Das habe ich schon öfter gemacht, auch wenn ich den Steuerbescheid schon hatte. Aufgrund neuer Tatsachen kann der Bescheid auch nach Ablauf der Rechtbehelfsfrist korrigiert werden.


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Wie reicht man denn mit Elster eine korrigierte Anlage KAP nach?

 

Aufgrund des hohen Aufwands bei ausl. thesaurierenden Fonds werde ich mich wohl von diesen trennen, wie hier schon zu Anfang empfohlen wurde.

 

Mir scheint, ich habe es in den letzten 4 Jahren falsch gemacht und muss mich hierzu mit dem FA in Verbindung setzen, wie das am besten zu korrigieren ist, das sind jetzt auch nur kleine Summen von ~100 € im Jahr gewesen. ich hatte einfach die Steuerübersicht in die Steuererklärung übernommen und versäumt, die nachgereichten ERTRAGSTHESAURIERUNG_*.pdf nachzureichen.

Im Grunde ist es auch unsinnig, manche Fonds sind bereits verkauft und versteuert worden. Wenn man jährliche thesaurierende Erträge versteuert, muss man beim Verkauf wegen der doppelten Besteuerung den zuviel gezahlten Steuern wieder hinterherlaufen. Die Gesetze haben sie daher auch zu 2018 geändert.

 

Um es dieses Jahr nun richtig zu machen, zu 3 Fonds habe ich bei einem bereits in der Übersicht den Passus "Ausl. thesaur. Investmentfonds vorhanden, nur nachrichtlich". Diese Info lag also vor. zu dem zweiten habe ich bereits die nachträgliche Info zur Ertragsthesaurierung, zum 3. aber nicht: WKN A0DLK6. Die kam in den letzten Jahren immer Anfang Mai, dieses Jahr bleibt sie aus. Laut CB darf der Herausgeber sich 7 Monate Zeit lassen, dann wäre die Abgabefrist um, bzw. ich müsste bereits jetzt um Verlängerung beten. Der Grund müsste in jedem Fall gelten.

 

Übrigens: Die Steuerübersicht muss man ja postalisch beantragen, meistens merke ich das immer erst knapp vor Abgabe. Die Erträgnisaufstellung im Online-Archiv zeigt allerdings dasselbe, nur ausführlicher, das müsste eigentlich für die Steuererklärung reichen. Mitliefern muss man angeblich eh keine Nachweise mehr, nur auf Anfrage. Dann kann man die echte Steuerübersicht ja immer noch beantragen.

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
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Hallo @Mo_,

die Jahressteuerbescheinigung ist nicht „postalisch“ zu beantragen, sondern online: Mein Konto & Depot, rechte Spalte „Steuern“, Steuerbescheinigung. Sie wird aber per Post zugeschickt.

Weil der „hohe Aufwand“ bei ausländischen thesaurierenden Fonds ab 2018 wegfällt, ist die Versteuerung kein Grund, sich von diesen Fonds zu trennen. Thesaurierungen ab 01.01.2018 werden von der Depotbank über die „Vorabpauschale“ versteuert, erstmals am 02.01.2019 für 2018 (Geld dafür auf Verrechnungskonto bereitstellen!).

Ich würde die Nacherklärung nicht über Elster einreichen, sondern in Papier mit Anschreiben und den pdf-Belegen über die betreffenden Ertragsthesaurierungen: Aufstellung Kalenderjahr und jeweiliger Betrag. Dann können Sie auch gleich dazuschreiben, dass die CB es verbockt hat mit ihrer Steuerbescheinigung, die nicht den Vorschriften des Bundesfinanzministeriums entspricht (BMF-Schreiben vom 15.12.2017, DOK 2017/1044120 und vorhergehende):
In CB-Jahressteuerbescheinigungen fehlen die vorgeschriebenen Angaben für die Zeilen 15 und 52, sowie bei in der Höhe noch nicht bekannten Thesaurierungen die Fondsbezeichnung, ISIN, Anzahl der Anteile. (Siehe mein Beitrag in der Community vom 02.04.2018 unter „Jahressteuerbescheinigung - fehlende Erträge ausländischer thesaurierender Fonds“).

Ist in Ihrer Steuerbescheinigung der CB doch ausgewiesen, dass „ausländische thesaurierende Fonds vorhanden“ sind? In meiner fehlt der gesamte Abschnitt bzgl. ausländischer thesaurierender Fonds, sowohl 2017 als auch 2016 nach der Übernahme von der DAB-Bank.

Für Fonds die inzwischen verkauft wurden, müssen Sie m.E. nichts nacherklären, weil die Thesaurierungen mit dem Veräußerungsgewinn versteuert wurden (Bitte prüfen!). Es liegt dann keine Doppelbesteuerung vor, die rückgängig zu machen wäre.

Es ist ratsam, beim Finanzamt Fristverlängerung zu beantragen, wenn noch Angaben über Thesaurierungen fehlen. Die Fristverlängerung ist überhaupt kein Problem. Unvollständige Steuererklärungen werden ohnehin nicht bearbeitet (Berichtigung wäre doppelte Arbeit).

Mein Finanzamt im Raum München fordert nachträglich auch bei Elster-Erklärungen die Steuerbescheinigungen an, wenn sie nicht beigefügt waren. Die ausgewiesene Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag sind als bezahlte „Steuervorauszahlungen“ mit der Steuerbescheinigung nachzuweisen. Der Verzicht auf Belege bei Elster gilt dafür nicht.

Wenn die Thesaurierungsbelege dann vorliegen und nicht in der Steuerbescheinigung unter Zeilen 15+52 ausgewiesen sind, würde ich sie nach dem Eintrag in der Anlage KAP der Steuererklärung beifügen (Elster-Anschreiben zu Belegen per Post ist vorgesehen).

Über Erläuterungen zur neuen Zeile 98 des Mantelbogens kann man ab 2017 dem Finanzamt Besonderheiten mitteilen: „1“ eintragen.

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
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Ganz einfach, 

Eine neue Erklärung bassierend auf der letzten Steuererklärung des jeweikgen Jahres erstellen. 

Anlage KAP entsprechend den neuen Erkentnissen ändern.

Dieses neue Erklärung an das Finazamt elektronisch senden.

Übermittlungsbestätigung archivieren.

Fertig.

 

Ich kann nur empfehlen die Jahressteuerbescheinigung bei der Bank immer zu beantragen. Dort sind auch gleich die richtigen Spaltennummern für die St. Erklärung angegeben.

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
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Bei den bereits veräußerten Fonds könnte ich natürlich begründen, dass diese ja bei Veräußerung bereits versteuert wurden. Da macht es doch keinen Sinn mehr, nachträglich die thesaurierten Jahreserträge nachzuliefern, diese zu versteuern und dann diese Steuer wieder zurückzufordern. Im Grunde ist es aber tatsächlich nicht richtig, wenn ich diese Jahreserträge nicht angegeben habe.

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