@SmithA1 Wenn die Orders gegenläufig ausgeführt werden (können) ist man eher mittendrin 🙂 Ansonsten magst Du vielleicht in Artikel 12 der Marktmissbrauchsverordnung nachlesen: "(1) Für die Zwecke dieser Verordnung umfasst der Begriff „Marktmanipulation“ folgende Handlungen: a) Abschluss eines Geschäfts, Erteilung eines Handelsauftrags sowie jede andere Handlung, die i) falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots, der Nachfrage .... " @vibouschlägt den Depotübertrag via Börse (genau genommen US-Börse, da gilt die EU-Regel natürlich nicht) vor, auch wenn dazu das vorhandene Angebot und Nachfrage genutzt werden soll. Es könnte aber jemand auf die Idee kommen, dass das mit einem bekannten holländischen Broker und einem deutschen Institut über eine deutsche Börse auch funktioniert 🙂 Bei einem sehr liquiden Papier mag das vielleicht auch egal sein. Wenn es sich aber um einen sehr marktengen Wert handelt, sagen wir mal es waren die einzigen Umsätze oder 50% der Umsätze an diesen Tagen ... Und Marktmanipulation ist eine Straftat, etwas Vorsicht könnte sich also auszahlen. Btw das ist auch keine Steuerfrage, steuerlich ist das zulässig. Genau genommen unter "Steuerirrsinn" also OT 🙂
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