Jeder Anleger sollte sich mal das zur Brust nehme.
Ich kann darüber nur noch den Kopf schütteln.
Vielleicht hilft es ja, hier zu unterschreiben:
DSW-Petition: Stoppt den Steuerirrsinn!
Trotzdem allen ein erfolgreiches Neues kapitalträchtiges 2020.
Mfg supertramp
Hallo onra,
vielen Dank für das Feedback. Leider bleibt nur ein Wechsel von einem deutschen Broker zu einem ausländischen Broker, damit man dieser Depotschmelze umgeht. Ein deutscher Broker ist verpflichtet die Abgeltungssteuer sofort abzuführen und diese "Eigenkapital" reduziert bei jedem Trade das Kapital, welches man erst mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück bekommt. Es bleibt also nur ein Wechsel, traurig, aber leider wahr.
Gruß
@KinkoHyo [...]Leider bleibt nur ein Wechsel von einem deutschen Broker zu einem ausländischen Broker, .....[...]
Ich kann deiner Logik nicht folgen. Aber sei's drum:
Ich war jahrelang bei https://www.interactivebrokers.eu/de/home.php in USA.
Absolute Englischkenntnisse nötig! Die deutsche Homepage täuscht.
N.B.: Es werden keine Abgeltungsteuern fällig, auch die Dividenden bleiben dem deutschen Fiskus verborgen. In der deutschen Steuererklärung sind diese Einnahmen aber anzugeben. Es sind noch weitere Punkte zu beachten, vor allem wenn man das Depot irgendwann mal nach Germany übertragen möchten. Es kann mittlerweile auch sein, dass die USA mit dem deutschen Fiskus zusammen arbeiten.
Moralischer Aspekt: Als Bewohner dieses Staates, benutzt du die vom Staat errichteten Infrastruktur. Die wird mit deinen Steuern bezahlt. Deine Einstellung dazu ist in dieser Hinsicht mangelhaft.
[...] Es werden keine Abgeltungsteuern fällig, auch die Dividenden bleiben dem deutschen Fiskus verborgen. [...]
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bei Erträgen aus deutschen Wertpapieren eine Quellensteuer fällig, die der Broker direkt abgeführt. Und wenn man sie die (teilweise) zurückholen will, sind die Erträge doch wieder bekannt.
[...] Es kann mittlerweile auch sein, dass die USA mit dem deutschen Fiskus zusammen arbeiten. [...]
Es gibt ein Abkommen zum Austausch der Steuerdaten, aber manche Länder sammeln bisher nur Daten und geben kaum Daten heraus wollen aber von allen anderen Ländern Daten haben. Möglich, dass sich das ändert und dann wäre das Depot im Ausland auch dem Fiskus bekannt.
Gibt man im Auslang vorhandene Vermögenswerte nicht an, könnte das rechtliche Folgen haben.
Hallo @KinkoHyo
es wäre mal interessant, wenn sie einige Details berichten könnten. So die Anzahl der Trades, und was das in etwa für einen "Cashverlust" pro Monat bedeutet.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass sich das stark aufsummiert.
Sie machen nicht nur Gewinne und bei den Verlusten wären sie irgendwann an der Deckelung angelangt, sollte das bei ihnen zutreffen.
@KinkoHyo hat in der Vergangenheit alles über die Gewinn- und verlusttöpfe verrechnet bekommen und auch die Steuern dafür bezahlt. Warum sollte er zukünftig Steuern hinterziehen?
Seine Überlegung geht dahin, den Cash im Konto zu behalten und ihn erst mit der Steuererklärung zu verrechnen.
Das wäre legitim.
Aber egal, bei welchen Broker, kommt ein enormer Abrechnungsaufwand hinzu.
Und wenn der Aufwand beim Innländer der Gleiche wäre, kann man auch zum ausl. Broker gehen.
USA hat ein ein Doppelbesteuerungsabkommen und viell. ist UK in Zukunft auch eine Option?
@immermalanders [...]...Quellensteuer fällig, die der Broker direkt abgeführt. [...]
Mein damaligen (vor ca. 7 Jahren) USA-Broker hat keine Abgeltungsteuer abgeführt für deutsche Titel. USA-Titel unterlagen sowieso keiner Abgeltungsteuer.
Beim Übertragen von Titel von einem USA-Broker zu einem deutschen Broker werden keine Kauf-Daten mit übertragen. Sie können auch nachträglich nicht nachgefordert werden! Verkauft man jetzt diese übertragenen Titel, wertet das deutsche Fi-Amt den gesamten Erlös als Gewinn: Autsch!
Das erfuhr ich erst nach der Übtragung der Titel. Es ist also besser, die Titel in den USA zu verkaufen, den Erlös auf das deutsche Depot zu überweisen und die Titel über den deutschen Broker neu zu kaufen.
Ich denke bei fehlenden Anschaffungsdaten gilt die Ersatzbemessungsgrundlage nach der 30% des Verkaufserlöses als Gewinn angesetzt und versteuert werden. Die Korrektur müsste dann über die Steuererklärung erfolgen. Dabei kann es natürlich zu Problemen kommen, wenn das FA die Unterlagen des ausländischen Brokers nicht akzeptiert.
Der Verkauf bei einem ausländischen Broker bedeutet ja nicht dass auch an einer ausländischen Börse gehandelt wird. Macht man die von Dir vorgeschlagene Aktion (also z. B. Verkauf von WP ausländischer Broker, Kauf WP deutscher Broker) an einer deutschen Börse ist man m. W. ganz dicht am Marktmissbrauch (vorgetäuschte Umsätze, da nicht vom Markt generiert).
Ob es in den USA vergleichbare Regeln gibt weiß ich nicht.
Ich habe vor Jahren Kauf und Verkaufsaufträge gleichzeitig erfaßt, weil ich Verluste realisieren wollte, aber positiv für die Aktien gestimmt war und weiter investiert bleiben wollte. Ich hatte dann 2 Jahre später ein Strafverfahren wegen Marktmissbrauch am Laufen. Es handelte sich um 3 Käufe / Verkäufe im Bereich von je ca. 500 € Kurswert. Das Verfahren wurde dann eingestellt und ich hatte Kosten in Höhe von 5.000 € zu tragen - Gerichts- und Anwaltskosten - , die meine Rechtsschutzversicherung nicht übernommen hat, wegen vorsätzlicher Tat !!!!! Mein Rechtsempfinden hat damals sehr gelitten.
Wenn die Orders gegenläufig ausgeführt werden (können) ist man eher mittendrin 🙂
Ansonsten magst Du vielleicht in Artikel 12 der Marktmissbrauchsverordnung
nachlesen: "(1) Für die Zwecke dieser Verordnung umfasst der Begriff „Marktmanipulation“ folgende Handlungen:
a) Abschluss eines Geschäfts, Erteilung eines Handelsauftrags sowie jede andere Handlung, die
i) falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots, der Nachfrage .... "
@vibouschlägt den Depotübertrag via Börse (genau genommen US-Börse, da gilt die EU-Regel natürlich nicht) vor, auch wenn dazu das vorhandene Angebot und Nachfrage genutzt werden soll. Es könnte aber jemand auf die Idee kommen, dass das mit einem bekannten holländischen Broker und einem deutschen Institut über eine deutsche Börse auch funktioniert 🙂
Bei einem sehr liquiden Papier mag das vielleicht auch egal sein. Wenn es sich aber um einen sehr marktengen Wert handelt, sagen wir mal es waren die einzigen Umsätze oder 50% der Umsätze an diesen Tagen ...
Und Marktmanipulation ist eine Straftat, etwas Vorsicht könnte sich also auszahlen.
Btw das ist auch keine Steuerfrage, steuerlich ist das zulässig. Genau genommen unter "Steuerirrsinn" also OT 🙂
@WRDRLBRMFT [...]Ich denke bei fehlenden Anschaffungsdaten gilt die Ersatzbemessungsgrundlage nach der 30% des Verkaufserlöses als Gewinn angesetzt [...]
Ja ich denke, dass du recht hast mit den 30%. Da habe ich etwas falsch verstanden seinerzeit. Danke für den Hinweis.
[...]...ganz dicht am Marktmissbrauch (vorgetäuschte Umsätze, da nicht vom Markt generiert)...[...]
Ich kann deiner Argumentation nicht ganz folgen: Wenn ich beim USA-Broker Positionen verkaufe und später bei meinem deutschen Broker gleiche Positionen oder ähnliche oder auch ganz andere wieder aufbaue, so kann ich da keine vorgetäuschte Umsätze erkennen. Warum sollen diese Umsätze nicht vom Markt generiert worden sein? Der Verkauf in den USA und der Kauf in Deutschland stehen doch in keinerlei Verbindung zu einnander, oder?