Hallo @achteins, hallo @Tobiego,
wir melden uns schon nach kürzester Zeit mit guten Nachrichten von den zuständigen Kollegen zurück.
Die Consorsbank sichert Ihre Kunden in diesen Fällen selbstverständlich ab und zwar direkt über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, konkret Teil VI "Bedingungen für den Überweisungsverkehr".
In Absatz 1.3 ist zunächst geregelt, dass die Auftragserteilung auch schriftlich und mit Unterschrift autorisiert werden kann. Daher ist eine grundsätzlich Sperre schriftlich eingereichter Überweisungsaufträge nicht möglich.
Absatz 1.9 regelt die Pflichten des Kunden, eine nicht vom Ihm autorisierte Überweisung unverzüglich nachdem die Buchung aufgefallen ist, bei uns zu melden.
Letztlich gibt Ihnen Absatz 2.3 die gewünschte Absicherung. Hier ist geregelt, dass dem Konto belastete Zahlungsaufträge wieder von der Bank erstattet werden müssen, wenn der Auftrag nicht vom Kunden autorisiert wurde. Dies wäre z.B. bei einem schriftlichen Auftrag mit gefälschter Unterschrift der Fall.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihren Bankgeschäften.
CB_Heike
Community-Moderatorin
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