Hallo ich versuche es mal: prinzipiell wird die Steuerfrage erst konkret, wenn man einen Wert verkauft. Solange er im Depot ist, passiert nichts. Fall 1) Wertsteigerung von 500,- auf 550,- - vom Gewinn (50,-) werden zunächst die Gebühren beim Kauf / Verkauf abgezogen. Vermutlich 2 x 9,95 € = 19,90 €. Somit verbleibt ein zu versteuernder Reingewinn von 30,10 € - von diesen 30,10€ werden von Consors direkt 25% Quellensteuer (7,53 €) und hiervon noch mal 5,5% Solidaritätszuschlag (0,41 €) abgezogen. Verbleiben zunächst 22,16 Gewinn. Gehören Sie einer Kirche an, wird vom Gewinn dann noch einmal die jeweilige Kirchensteuer abgezogen - alle Steuern werden von Consors direkt an das Finanzamt abgeführt, der Reingewinn wird Ihrem Verrechnungskonto gutgeschrieben. - bis zu einem Freitstellungsbetrag in Höhe von 801,- € für alleinstehende bzw. 1.602 für verheiratete Personen (sofern der andere Ehepartner seinen Freibetrag zu Verfügung stellt) sind die Gewinne jedoch steuerfrei. Es ist zu beachten, dass der jährliche Freibetrage für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen des Jahres gilt, d.h. nicht nur für Ihre Gewinne bei Consors, sondern auch bei andere Banken etc. Fall 2) Verlust in Höhe von 50 € Entsteht beim Verkauf ein Verlust, so wird dieser Verlust einschl. der Handelsgebühren (vermutlich 2x9,95€), also 69,90 in den sogenannten Verlustverrechnungstopf eingestellt. Soll heißen, wenn Sie beim nächsten Trade einen Gewinn erzielen, wird dieser erst mit dem Verlustverrechnungstopf verrechnet und bleibt bis zu diesem Betrag steuerfrei. Das geht solange, bis der Verlustverrechnungstopf aufgebraucht ist. Der Verlust von einem Jahr wird zum Jahreswechsel automatisch auf das neue Jahr fortgeschrieben, d.h. der bleibt erhalten (wogegen nicht aufgebrauchte Freibeträge am Jahresende verfallen). Ich hoffe, ich konnte helfen. Gruß JB4711
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