abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steuern bei Verkauf von Aktien?

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 23
Registriert: 29.10.2015

Hallo,

 

wie funktioniert das hier bei Consors mit den Steuern beim Verkauf von Aktien?

 

1.)

Mal angenommen ich habe 500€ in ein Wertpapier investiert.

Der Kurs steigt über einen gewissen Zeitraum um 10% und und meine Aktien sind jetzt 550€ wert.

Jetzt verkaufe ich alle Aktien zum Preis von 550€.

Wird mir von meinenm Gewinn direkt/automatisch etwas abgezogen (Gebühr, Steuern...)? bzw. wieviel Geld bleibt Netto für mich übrig?

 

2.)

Was passiert wenn die Aktie um 10% im Wert fällt und ich dann verkaufe?

Wie sieht das dann mit den Steuern aus und meinem Netto aus?

 

Danke! 🙂

0 Likes
28 Antworten 28

Enthusiast
Beiträge: 188
Registriert: 13.02.2016

Hallo

 

ich versuche es mal: prinzipiell wird die Steuerfrage erst konkret, wenn man einen Wert verkauft. Solange er im Depot ist, passiert nichts.

 

Fall 1) Wertsteigerung von 500,- auf 550,-

- vom Gewinn (50,-) werden zunächst die Gebühren beim Kauf / Verkauf abgezogen. Vermutlich 2 x 9,95 € = 19,90 €. Somit verbleibt ein zu versteuernder Reingewinn  von 30,10 €

- von diesen 30,10€ werden von Consors direkt 25% Quellensteuer (7,53 €) und hiervon noch mal 5,5% Solidaritätszuschlag (0,41 €) abgezogen. Verbleiben zunächst 22,16 Gewinn. Gehören Sie einer Kirche an, wird vom Gewinn dann noch einmal die jeweilige Kirchensteuer abgezogen

- alle Steuern werden von Consors direkt an das Finanzamt abgeführt, der Reingewinn wird Ihrem Verrechnungskonto gutgeschrieben.

- bis zu einem Freitstellungsbetrag in Höhe von 801,- € für alleinstehende bzw. 1.602 für verheiratete Personen (sofern der andere Ehepartner seinen Freibetrag zu Verfügung stellt) sind die Gewinne jedoch steuerfrei. Es ist zu beachten, dass der jährliche Freibetrage für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen des Jahres gilt, d.h. nicht nur für Ihre Gewinne bei Consors, sondern auch bei andere Banken etc.

 

Fall 2) Verlust in Höhe von 50 €

Entsteht beim Verkauf ein Verlust, so wird dieser Verlust einschl. der Handelsgebühren (vermutlich 2x9,95€), also 69,90 in den sogenannten Verlustverrechnungstopf eingestellt. Soll heißen, wenn Sie beim nächsten Trade einen Gewinn erzielen, wird dieser erst mit dem Verlustverrechnungstopf verrechnet und bleibt bis zu diesem Betrag steuerfrei. Das geht solange, bis der Verlustverrechnungstopf aufgebraucht ist.

Der Verlust von einem Jahr wird zum Jahreswechsel automatisch auf das neue Jahr fortgeschrieben, d.h. der bleibt erhalten (wogegen nicht aufgebrauchte Freibeträge am Jahresende verfallen).

 

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Gruß JB4711


Moderator
Beiträge: 174
Registriert: 14.01.2014

Hallo @Flankengott,

das Thema Abgeltungsteuer ist umfangreicher, als es den Anschein hat und kann auch sehr kompliziert sein.

Es ist schwierig, alle eventuellen Konstellationen und Möglichkeiten in einem Beitrag detailliert aufzuführen und dabei gleichzeitig allgemein zu bleiben. Daher ist es ratsam, Detailfragen über Ihr persönliches Betreuungsteam zu klären.

Die Antwort von @jb4711 ist allgemein gehalten richtig. Vielen Dank für diese verständliche Erklärung!

 

Zitat: "- von diesen 30,10€ werden von Consors direkt 25% Quellensteuer (7,53 €) und hiervon noch mal 5,5% "
-> Richtigerweise sollte anstatt "Quellensteuer" der Begriff "Abgeltungsteuer" stehen. Allerdings kann das Thema Quellensteuer tatsächlich auch eine Rolle spielen, beispielsweise bei Erträgen von ausländischen Aktien.

Ich empfehle Ihnen, unsere Webinare zum Thema Abgeltungsteuer zu besuchen. Auch unsere Broschüre mit ausführlichen Informationen zu Steuerthemen wird sicherlich einige Ihrer Fragen beantworten.

Viele Grüße,
Bülent
Community Moderator


Regelmäßiger Autor
Beiträge: 23
Registriert: 29.10.2015

Danke erst mal...

Ich werde mir alles durchlesen und gegebenenfalls noch einmal antworten und Fragen stellen! 😉

 

Grüße


Autorität
Beiträge: 1702
Registriert: 12.12.2016

@jb4711

Durch deinen Link bin ich auf diesen Beitrag aufmerksam geworden. 

Deine Erklärungen zu Steuern bei Aktiengewinnen und -verlusten sind verständlich und richtig. 

Die Consors Bank rechnet Verluste aber anders ab, als der Gesetzgeber das vorschreibt.

Wenn bei mir ein Verlust anfällt,  kommt dieser nur ganz kurz in den Verlustrechnungstopf , wird dann in einem aufwändigen Verfahren durch Gutschrift der Abgeltungssteuer glattgestellt.

Gibt es in einem Quartal keine Verluste, so erstellt die Bank trotzdem für jedes Depot eine nachtraegliche Verlustverrechnung, die in meinem Fall über 7Seiten geht und als Ergebnis meist ein paar Cent Plus oder Minus ausweist.

Warum das so ist, konnte mir bisher kein Mitarbeiter der Bank erklären. 

Auch nicht, warum die Verrechnungen so unverständlich sind.

Aber vielleicht kannst du das!?

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 188
Registriert: 13.02.2016

Hallo @erich12,

 

Danke für Deinen Kommentar und Deine Frage. Die Geschichte mit der mehrseitigen "nachträglichen" Verlustverrechnung, die dann bei ein paar müden Cent endet, kenne ich auch, kann sie mir aber leider auch nicht erklären. Ich schließe das Dokument dann immer in der Hoffnung, dass die CB meine Steuern ordnungemäß abführt....

 

Für die Geschichte mit der Erstattung der Abgeltungssteuer bei einem Verlust-Trade gibt es - aus meiner Sicht - jedoch eine plausible Erklärung:

 

Mal angenommen ich habe in laufenden Jahr 4.000,- € Gewinne (nach Ausschöpfung des Freibetrages). Kommt nun ein Verlust-Trade mit 1.000,- €, so ist ja das Gewinn-Saldo von 4.000,- auf 3.000.- gesunken. Es wurden jedoch vorher auf die 4.000,- € Abgeltungssteuer etc. gezahlt. Ergo erhält man nach 2-3 Banktagen für die 1.000,- (also genau der Verlust aus dem letzen Trade) anteilig die Abgeltungssteuer wieder gutgeschrieben, die man ja für 1.000,- zuviel gezahlt hat. Das sollte dann einen Erstattungsbetrag von 250,- € Abgeltungssteuer (25%) zuzügl. 13,75 Soli-Zuschlag (5,5% von 250,-) sein. (Ob man auf ggfs. vorher gezahlte Kirchensteuer etwas zurückbekommt, weiß ich nicht, da bin ich nicht "Mitglied".)

 

Hierzu findet man dann, in etwa an dem Tag der Gutschrift der Erstattung auf das Verrechnungskonto, im Online-Archiv ein Dokument, welches den Text "Verlustverrechnung" enthält. Hier ist der Rechnungsgang dann für diese eine Erstattung / den letzen Verlust-Trade noch mal aufgeführt.

 

Aber, wie gesagt: das Ganze findet nur statt, wenn man vorher im Jahr auch schon Verkaufs-Gewinne erzielt hat. Falls nicht, wächst nur der Verlustverrechnngstopf.

 

Ich hoffe, ich konnte helfen. Viele Grüße JB4711


Regelmäßiger Autor
Beiträge: 23
Registriert: 29.10.2015
Hallo,

verfällt der Verlustverrechnngstopf eigentlich irgendwann?
0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 991
Registriert: 22.11.2016

@Flankengott

Soweit ich es richtig in Erinnerung habe, werden Verluste immer ins nächste mit übernommen. Somit verfällt er eigentlich nicht und wird mit eventuell folgenden Gewinnen aus einem Verkauf verrechnet.

0 Likes

Autorität
Beiträge: 1702
Registriert: 12.12.2016

Theoretisch ist es so, dass Verluste in den Verlustrechnungstopf kommen und dann ins nächste Jahr , übernächste Jahr ... vorgetragen werden. So will es der Gesetzgeber.

Bei consors ist es anders. Wurden im Jahr Gewinne erzielt, werden die Verluste sofort gegengerechnet , so dass der Verlusttopf sofort immer leer ist.

 

siehe auch meinen ausführlichen Beitrag vom 21.10.

0 Likes

Autorität
Beiträge: 4639
Registriert: 06.02.2015

@erich12, wie soll denn sonst die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten erfolgen?

Ist ein Verlust im entsprechenden Verlustverrechnungstopf, wird der Gewinn entsprechend verrechnet. Ist kein Verlust mehr vorhanden, wird direkt die Steuer abgezogen. Wurden schon Steuern gezahlt und man hat einen Verlusttrade, erfolgt eine Verlustverrechnung spätestens zum Ende des Quartals, auch wenn das nur ein paar Cent sind. 

 

Grüße

immermalanders

 

0 Likes
Antworten