Hallo @erich12, Danke für Deinen Kommentar und Deine Frage. Die Geschichte mit der mehrseitigen "nachträglichen" Verlustverrechnung, die dann bei ein paar müden Cent endet, kenne ich auch, kann sie mir aber leider auch nicht erklären. Ich schließe das Dokument dann immer in der Hoffnung, dass die CB meine Steuern ordnungemäß abführt.... Für die Geschichte mit der Erstattung der Abgeltungssteuer bei einem Verlust-Trade gibt es - aus meiner Sicht - jedoch eine plausible Erklärung: Mal angenommen ich habe in laufenden Jahr 4.000,- € Gewinne (nach Ausschöpfung des Freibetrages). Kommt nun ein Verlust-Trade mit 1.000,- €, so ist ja das Gewinn-Saldo von 4.000,- auf 3.000.- gesunken. Es wurden jedoch vorher auf die 4.000,- € Abgeltungssteuer etc. gezahlt. Ergo erhält man nach 2-3 Banktagen für die 1.000,- (also genau der Verlust aus dem letzen Trade) anteilig die Abgeltungssteuer wieder gutgeschrieben, die man ja für 1.000,- zuviel gezahlt hat. Das sollte dann einen Erstattungsbetrag von 250,- € Abgeltungssteuer (25%) zuzügl. 13,75 Soli-Zuschlag (5,5% von 250,-) sein. (Ob man auf ggfs. vorher gezahlte Kirchensteuer etwas zurückbekommt, weiß ich nicht, da bin ich nicht "Mitglied".) Hierzu findet man dann, in etwa an dem Tag der Gutschrift der Erstattung auf das Verrechnungskonto, im Online-Archiv ein Dokument, welches den Text "Verlustverrechnung" enthält. Hier ist der Rechnungsgang dann für diese eine Erstattung / den letzen Verlust-Trade noch mal aufgeführt. Aber, wie gesagt: das Ganze findet nur statt, wenn man vorher im Jahr auch schon Verkaufs-Gewinne erzielt hat. Falls nicht, wächst nur der Verlustverrechnngstopf. Ich hoffe, ich konnte helfen. Viele Grüße JB4711
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