Hallo @ DerBietigheimer, Hallo @Sigrid_W,
die Frage, die Sie stellen muss ich mit einem Nein beantworten. Bei der Zielmarktprüfung handelt es sich um eine verbindliche Vorgabe des Gesetzgebers. Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit kann und sollte man diskutieren. Hier kann es nur eine akademische Diskussion sein, da wir als Bank keinerlei Einflussmöglichkeiten auf diese gesetzliche Bestimmung haben.
Sie und andere Kunden sehen diese Bestimmungen aus der Perspektive eines erfahrenen Traders, was aber nicht bei jedem Kunden der Fall ist. Sofern Sie nicht über berufliche Erfahrungen am Kapitalmarkt verfügen oder zumindest ein sehr umfangreiches Depot mit Finanzinstrumenten aktiv managen zählen unsere Kunden zur Kategorie, welchen den höchsten Schutz genießt.
Die Regelungen des Gesetzgebers machen aus der Sicht wenig erfahrener Markteilnehmer durchaus Sinn. Sie werden besser und umfangreicher informiert, was wir auch in der Kundenbetreuung merken.
Im Übrigen können wir bei der Diskussion auch nicht ganz ausblenden, dass es in der Vergangenheit immer mal wieder Schlagzeilen gab, die vorsichtig gesprochen dem Vertrauen in die Transparenz von Anlageprodukten nicht zuträglich war. Hier hat der Gesetzgeber gehandelt.
Und das ist gut so.
Beste Grüße
CB_Kai
Community Moderator
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