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Quellensteuer Kanada Vorabefreiung

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Hallo alle zusammen!

 

 

Ich werde bei meinen vierteljählichen Dividendenzahlung in Höhe von etwa 16€ mit der Quellensteuer von Kanada konfrontiert und habe dies bisher hingenommen, da es de Aufwand nicht lohnt 4 Anträge pro Jahr auf Rückerstattung auszufüllen.

 

Nun bin ich aber auf folgendes Formular getoßen:

Formular Kanada NR 301

 

Hier kann man eine Reduzierung der Quellensteuer auf 15% (von 25%) erreichen um somit eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Das Formular ist nicht schwierig auszufüllen. Es wird nur die deutsche Steuer ID und Angaben zur Person benötigt.

 

Weiß jemand an welche Adresse man das Formular shicken muss und ob noh weitere Angaben benötigt werden? Nachweise etc.?

Wenn das Formular durchgeht werden nur noch 15% einbehalten unddie Consorsbank verrechnet die 15% automatisch mit der Abgeltungssteuer. Verstehe ich das richtig?

21 Antworten 21
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Moderator
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Registriert: 15.10.2015

Hallo @Rapidaps,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vorabbefreiung kanadischer Quellensteuer.

Bei Fragen zur Quellensteuer wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das Bundeszentralamt für Steuern.

Ich bitte um Verständnis, dass an dieser Stelle aus rechtlichen Gründen keine definitiven Aussagen getätigt werden können.

Grundsätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass bei Ländern in denen eine Vorabbefreiung möglich ist, Sie vor der Dividendenzahlung automatisch über das OnlineArchiv von uns angeschrieben werden. Zudem werden Ihnen an der Stelle auch die nötigen Formulare bereitgestellt.

Freundliche Grüße

CB_Petra
Community Moderatorin
 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte CB_Petra,

 

bezugnehmend auf Ihre Veröffentlichung vom 15.10.2015 teile ich Ihnen mit, daß ich bislang nicht automatisch von Ihnen angeschrieben wurde.

 

Nach den mir zur Verfügung stehenden Quellen ist ein Vordruck NR 301 auszufüllen, damit künftig nur noch 15 % kanadische Quellensteuer einbehalten werden.

 

Ich bitte höflich um entsprechende Veranlassung. Besten Dank im voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

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Hallo @whmwp,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu Ihrem Anliegen. 

 

Da wir Moderatoren keinen Zugriff auf Kundendaten haben, bitte ich Sie, sich direkt an den Kundenservice zu wenden.


0911 - 369 30 00
Mo-So: 7:00 Uhr – 22:30 Uhr

 

Viele Grüße

 

CB_Linda
Community-Moderatorin

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Regelmäßiger Autor
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Die Frage solte doch erstmal allgemein beantwortet werden und zwar in dem Sinne ob die Vorabbefreiung von Consors überhaupt angeboten wird.

Vielen Dank im Voraus!

Auch ich habe keine Mitteilung erhalten.


Moderator
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Hallo @iris1313, hallo @Rapidaps,

 

Zu der Vorabbefreiung der Quellensteuer haben wir Rückmeldung aus der Fachabteilung erhalten.

 

Bei kanadischen Papieren bieten wir diese nicht an.

Angeboten wird eine Vorabbefreiung bei finnischen und schwedischen Ertragszahlungen.

 

Ich hoffe, das hilft Ihnen schon weiter.

 

Vielen Dank und viele Grüße!

 

HINWEIS: In einer älteren Version dieses Posts wurde auch die Möglichkeit der Vorabbefreiung der französischen Quellensteuer genannt. Da dies nicht alle französischen Papiere betrifft und nicht die Regel ist, haben wir den Beitrag entsprechend editiert. Für eine eventuell entsandene Verwirrung bitten wir um Entschuldigung.

 

CB_Anna-Lena

Community-Moderatorin

 

 

 

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Hallo CB_Anna-Lena,

können Sie mir sagen, wie eine Vorabbefreiung der französischen Quellensteuer bei der Consorsbank beantragt werden kann?

Mit freundlichen Grüßen

heinten
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Moderator
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Hallo @heinten,

 

Vielen Dank für Ihre Rückfrage.

 

Zuerst eine Entschuldigung unsererseits. Eine Vorabbefreiung der französischen Quellensteuer ist nicht grundsätzlich möglich. Dies geht nur in ganz seltenen Ausnahmen für einzelne Papiere. Ich habe meinen Beitrag entsprechend angepasst um Verwirrungen zu vermeiden. Für eine die entsandene Unklarheit bitten wir um Entschuldigung.

 

Liebe Grüße

 

CB_Anna-Lena

Community-Moderatorin

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@Rapidaps   Nun bin ich aber auf folgendes Formular getoßen: Kanada NR 301

@CB_Linda  hat geschrieben: Bei kanadischen Papieren bieten wir diese nicht an.

Damit meint sie die Vorabbereihung.

Das Formular NR 301 und vermutlich noch Weitere hätten aber an die Consorsbank gerichtet werden sollen, so habe ich den Text im Formular NR 301 verstanden. Da Consorsbank diesen Service nicht anbietet, hast du keinen Adressaten für das Formular zur Vorabbefreihung.

Mich würde es auch freuen, wenn es einen Weg gäbe, nur 15% Quellensteuer nicht zahlen zu müssen. Es gibt einen Weg, den ich aber nicht ein weiteres Mal bereit bin zu gehen: Einen Brocker zu suchen, der den Service anbietet.

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Enthusiast
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@Rapidaps   hat geschrieben:

Weiß jemand an welche Adresse man das Formular shicken muss und ob noh weitere Angaben benötigt werden? Nachweise etc.?

 

Gerade habe ich folgenden Artikel auf Finanzen.Net:

 

Für jeden Dividendentermin muss ein eigenes Erstattungsformular ausgefüllt werden. Hat die kanadische Gesellschaft also 2015 Quartalsdividenden gezahlt, braucht man dafür vier Rückerstattungsanträge. Das unterzeichnete Formular schickt man mit einem Begleitschreiben, in dem man seine Bankverbindung (IBAN und BIC-Code) mitteilt, sowie Kopien der Dividendenabrechnungen der Depotbank an folgende Adresse:
International Tax Services Office, Non-Resident Withholding Division, 2204 Walkley Road, Ottawa, Ontario, Canada K1A 1A8

 
Siehe hierzu:
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