Ausländische Dividenden- oder Zinseinkünfte, die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen erzielen, unterliegen mit ihrem Bruttobetrag der deutschen Besteuerung (Welteinkommensprinzip). Werden die Einkünfte im Ausland ebenfalls besteuert, kann die ausländische Steuer nach Maßgabe des § 34c EStG unter Beachtung der Regelungen eines evtl. vorhandenen DBA angerechnet werden. Von ausländischen Finanzbehörden auf Antrag erstattete Quellensteuer hat in der Steuererklärung nichts verloren. Erstattete Quellen-/Kapitalertragsteuer ist keine steuerpflichtige Einnahme, sondern eine zu viel bezahlte Steuer. Auf Schweizer Dividenden behält die Bank Quellensteuer ein mit 35 %, auf die deutsche Steuer werden 15 % angerechnet, die restlichen 10 % werden von der Dividende gekürzt, so dass dann in Summe 25 % Kapitalertrag-steuer bezahlt sind. Der deutsche Steuersatz beträgt für Dividenden als Abgeltungssteuer 25 %. Ein persönlicher niedriger Steuersatz kann sich im Wege der Steuerveranlagung ergeben.
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