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Quellensteuer Frankreich 2019 - Die Lösung

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Das Thema mit der Verrechnung der franz. Quellensteuer ist ja immer noch aktuell, wie der

Beitrag Frankreich Namensaktien und Quellensteuer zeigt.

 

Im Thread "Quellensteuer 2018" wurde dazu ua. auszugsweise gesagt:

 

"Ja, es ist richtig, dass bis auf Weiteres der Standardquellensteuersatz (=französischer Kapitalertragsteuersatz) in Höhe von 30% von seiten der Lagerstellen einbehalten wird, da die steuerliche Ansässigkeit der Endbegünstigten nicht bekannt ist und damit ein Mindereinbehalt verhindert wird.

Die Lagerstellen bieten zwar eine Vorabbefreiungsmöglichkeit für sog. nicht ansässige Einzelpersonen (Personen mit steuerlichen Wohnsitz, der sich nicht in Frankreich befindet und deren Wohnsitzländer ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich abgeschlossen haben) an, jedoch ist dieses sehr aufwändig und wird von uns nicht angeboten".

 

Mir fiel dabei ein, dass die blaue Bank das doch umgesetzt hat. Hier die Links:

Kurz vor der Lösung 

Geschafft! 

 

Ich denke, die beiden Links sprechen für sich.

Eine geniale Lösung der D... und die Lagerstelle sitzt doch in Frankfurt und nicht in Paris.

Und geradezu skandalös, dass ein Ableger der BNP Paribas das nicht hinbekommt!

Viel Erfolg beim Übertragen und Neubeginn!

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
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Aufgrund des TAN Wahnsinns hier und der Möglichkeit der Vorabbefreiung bin ich gerade dabei mein Depot umzuschichten und werde für die französichen Werte die erwähnte blaue Bank nutzen.

Ich habe dort bereits die Vorabbefreiung beantragt. Wichtig ist, dass das Formular in zweifacher Ausführung bei der erwähnten blauen Bank eingereicht wird.

Als Grund wird genannt:

Agiert weiterhin die BNP Paribas als Zahlstelle und ist die Gattung nicht T2S-fähig, dann ist es für diesen seltenen Fall notwendig, dass die Depotkunden ein zweites 5000-DE Formular im Original einreichen, wenn diese an der Quellensteuervorabreduzierung teilnehmen wollen.
 
Auch wenn es sich nur um einen seltenen Fall handelt der wahrscheinlich bei vielen nicht eintrifft, wird die Vorabbefreiung nicht eingerichtet, wenn nicht zwei Exemplare des Formulars vorliegen.
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Hallo GregorK,

 

vielen Dank für die Rückmeldung und deine Ergänzung.

Das mit der Umschichtung macht durchaus Sinn.

Als ich auf das Thema aufmerksam wurde, fielen mir das wieder ein.

Verwundert hat mich, dass das hier noch nicht publiziert wurde.

Aber wenn man sich nur im Bereich aufhällt, entgehen einem div. Vorteile.

Der berühmte Tellerrand quasi...

 

Grüsse

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Das Prinzip der Quellensteuervorabbefreiung (was für ein Wort):
Vordruck 5000-DE 'Antrag auf Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen FR und DE' ausfüllen, vom deutschen Fi-Amt bestätigen lassen und über die Depotbank der französischen Verwaltung zuleiten lassen. Dann ziehen die Franzosen 3 Jahre lang nur noch 12,8 % QS ab. Für diese Dienstleistung sind bei der D K B 11,90 € fällig für einen Zeitraum von 3 Jahren!

Mein herzlicher Dank geht an @Fildertrader  für seine wertvollen Hinweise hier in der Community.

So bin ich, darauf basierend, vorgegangen:
---------------------
1. Formular 5000-DE (Wohnsitzbescheinigung) downloaden:
https://www.impots.gouv.fr/portail/files/formulaires/5000-sd/2018/5000-sd_2267.pdf
Es genügt, das Blatt 'Für die ausländische Verwaltung' auszufüllen. Die dort gemachten Eingaben werden automatisch in die Blätter 'Vom Gläubiger aufzubewahren' und 'Für die französische Verwaltung' kopiert.
Mit 'Für die ausländische Verwaltung' ist, aus Sicht der Franzosen, die Deutsche gemeint!.
Die beiden Blätter 'Für die ausländische Verwaltung' sind wie folgt auszufüllen:
Das große Feld über dem Bereich I muss mit 'Deutschland' ausgefüllt werden. Es handelt sich um das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Frankreich und Deutschland.
Die Anzahl der Anlagen beträgt 0 da wir, für diesen Antrag, keine zusätzlichen Dokumente anhängen werden.

 

Bereich I, Art der Einkünfte:
Dividenden und vereinfachtes Verfahren ankreuzen

 

Bereich II, Bezeichnung des Empfängers der Einkünften:
Name und Vorname, Beruf, Wohnsitz eintragen

 

Bereich III, Erklärung des Empfängers der Einkünfte:
Der Unterzeichner erklärt, dass:
- er im Sinne ... Stadt und Land eintragen, z.B. Stuttgart, Deutschland
Datum und Ort, Unterschrift (Manuel auf allen 3 Formularen)
Damit ist das Ausfüllen erledigt.
Alle Blätter kontrollieren und Ausdrucken. 2fach!

 

2. Wohnsitzbescheinigung an das deutsche Finanzamt (2fach einreichen!):

Finanzamt Stuttgart I
PF 10 60 55
70049 Stuttgart

Betrifft: Meine Steuernummer 1234567 Stuttgart, 20. Februar 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, die beiliegenden Anträge auf Erteilung einer Wohnsitzbescheinigung, für das französische Finanzamt zu datieren, abzustempeln und an mich zurück zu senden. Das Exemplar 'Für die ausländische Verwaltung' bleibt bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Anlagen:
Attestation de Résidence, je 3 Blatt, 2fach

 

3. Das 3blättrige Formular 'Attestation de Résidence' in 2facher Ausfertigung (keine Kopie) postalisch an die D K B senden:

Deutsche Kreditbank AG
10919 Berlin Stuttgart, 28. Februar 2020

Betr.: Mein Depot 1234567
Vereinfachtes Verfahren im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich (Vorabbefreiung)


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie die beiliegenden, vom Fi-Amt abgestempelten ‘Attestation de Résidence’ in 2facher Ausfertigung an die französische Finanzverwaltung weiter zu leiten.

Die für diesen Verwaltungsakt fällige Gebühr können Sie von meinem Verrechnungskonto abbuchen.

Mit freundlichen Grüßen,
---------------------

Die ganze Prozedur habe ich im Januar 2020 mit der Eröffnung eines D K B-Depots und der Übertragung von 2 französischen Positionen (AIR LIQUIDE und TOTAL) von CB nach D K B. Der Übertrag hat gefühlte 4 Wochen gebraucht. Dann habe ich den DBA-Antrag gestartet (Mitte Februar 2020). Nachdem ich 4 Wochen lang von D K B nichts mehr gehört hatte, habe ich Mitte April, den Kundenservice von D K B kontaktiert, der mir nach ca. 1 Woche versicherte: "Ja, ja, alles OK. Die Gebühr wird demnächst abgebucht."
Heute, den 21.04.2020 trudeld die Dividende von TOTAL ein. Ich kann es immer noch nicht richtig fassen:
Quellensteuerabzug: 12,8% statt 28%. Dass ich wegen des Quellensteuerabzuges einen zweiten Broker benötige, tut mir Weh in der Seele. Die Online-Präsenz von D K B verdient, verglichen mit CB, nicht mal das Qualifikativ 'minimalistisch'. Und das Loggin ist auch nicht besser. Nur Kontenabrufe über HBCI sind ok.

 

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Gibt es eigentlich etwas neues auf Seiten der Consors?

Ich habe mir jetzt auch ein Depot bei der anderen Bank eröffnet.

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Hallo@Patrick21   [...]Gibt es eigentlich etwas neues auf Seiten der Consors?[...] Nichts Neues im Westen, auch nicht bei Consors.

[...,]Ich habe mir jetzt auch ein Depot bei der anderen Bank eröffnet.[...] Na also, der erste Schritt ist getan. Ich habe mittlerweile auch die Dividende von AIR LIQUIDE mit 12,8% Abzug erhalten.

 

Im Übrigen, die Ansässigkeitsbescheinigung muss an dein Fi-Amt, nicht an meines gesendet werden! Kleiner Fehler in meiner Anleitung.

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Irgendwie auch schade, bin ansonsten zufrieden mit der Consors. Weiß nicht warum das gerade als französische Bank nicht klappen soll.

Genau wird dann an mein FA gesendet 😉

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Die andere Bank teilt in Bezug auf AIR LIQUIDE mit:

 

Laut der Recherche meiner Kollegen aus dem zuständigen Fachbereich

handelt es sich bei den Gattungen unter der WKN: 904297 und A2PV45  

um Namensaktien.

 

Für diese ist eine Vorabbefreiung der Quellensteuer nicht möglich.

 

Zu der WKN: 850133 wurde die Vorabreduzierung herangezogen

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Hallo @vibou ,

....bonjour tristesse,.....hat was von Passierschein A38, den du dir allerdings mehr als verdient hast.....;). Was tut man nicht alles, um Steuern zu sparen.....;).

 

Liebe Grüße

onra

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Hallo @onra  Der Aufwand ist auch deshalb ärgerlich, weil diese ganze Kugelfuhr nicht sein müsste, wenn die tumben Bürokraten in Brüssel eine vernünftige DPA-Regelung, länderübergreifend und einheitlich, festlegen würden. Zum Aufwand: Wenn man es einmal gemacht hat, dann geht es beim nächsten mal leichter von der Hand. Als ich noch Telefonica hatte, musste ich mich auch mit Spanien herumplagen. Das Schlimmste überhaupt.

 

Das mit dem [...] Passierschein A38[...] habe ich allerdings nicht verstanden. UAWG.

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