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Quellensteuer Frankreich 2019 - Die Lösung

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Enthusiast
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Das Thema mit der Verrechnung der franz. Quellensteuer ist ja immer noch aktuell, wie der

Beitrag Frankreich Namensaktien und Quellensteuer zeigt.

 

Im Thread "Quellensteuer 2018" wurde dazu ua. auszugsweise gesagt:

 

"Ja, es ist richtig, dass bis auf Weiteres der Standardquellensteuersatz (=französischer Kapitalertragsteuersatz) in Höhe von 30% von seiten der Lagerstellen einbehalten wird, da die steuerliche Ansässigkeit der Endbegünstigten nicht bekannt ist und damit ein Mindereinbehalt verhindert wird.

Die Lagerstellen bieten zwar eine Vorabbefreiungsmöglichkeit für sog. nicht ansässige Einzelpersonen (Personen mit steuerlichen Wohnsitz, der sich nicht in Frankreich befindet und deren Wohnsitzländer ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich abgeschlossen haben) an, jedoch ist dieses sehr aufwändig und wird von uns nicht angeboten".

 

Mir fiel dabei ein, dass die blaue Bank das doch umgesetzt hat. Hier die Links:

Kurz vor der Lösung 

Geschafft! 

 

Ich denke, die beiden Links sprechen für sich.

Eine geniale Lösung der D... und die Lagerstelle sitzt doch in Frankfurt und nicht in Paris.

Und geradezu skandalös, dass ein Ableger der BNP Paribas das nicht hinbekommt!

Viel Erfolg beim Übertragen und Neubeginn!

37 Antworten 37

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 9
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Mehr Erschöpfendes:

"Sie baten um Prüfung, warum bei der Ertragsabrechnung zur WKN 904297

und A2PV45 die Vorabreduzierung der französischen Quellensteuer nicht

berücksichtigt wurde.

 

Bei der genannten Gattung handelt es sich um sogenannte "Prime"-Aktien

des Unternehmens.

 

Diese sind als Namensaktien anzusehen und werden von der Lagerstelle

auf separate abgesonderte Konten (Unterkonten) gebucht und auch dort

abgerechnet.

 

Die wir Sie nur für das Hauptkonto bei der Lagerstelle registrieren können,

wurde in Ihrem Fall die Dividende unter Abzug der vollen Quellensteuer

gezahlt und abgerechnet.

 

Eine Vorabbefreiung für die Unterkonten ist in unserem Service nicht vorge-

sehen, da der Prozess zur Vorabbefreiung für die Unterkonten nicht

darstellbar ist."

 

Lachender Smiley bin wohl selber schuld!

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
Enthusiast
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Hallo @Joggi_51   Betrifft die Vorabbefreiung der Quellensteuer für AIR LIQUIDE (WKN: 850133)  [...]bin wohl selber schuld! [...] Bei dir ist es dumm gelaufen. Ich habe das mit der Prime-Gattung auch nicht gewusst. Ich habe einfach Glück gehabt, dass ich beim Kauf, gut beraten wurde. Wenn du die Absicht hast diesen Titel für die nächsten 10...15 Jahre zu behalten, solltest ihn umtauschen, z.B. durch Verkauf/Neukauf.


Routinierter Autor
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Na, da bin ich aber froh, dass der Mutterconzern von CB die größte französische Bank ist - da kann es ja nicht klappen 😉 ... wenn jetzt jeamnd auf die Idee kommt, dass es sich hier um Sarkasmus handelt, dann ...

 

Somit kann ich "notgedrungen" weiterhin auf das Angebot der französischen Aktien beim Wertpapiersparplan getrost verzichten 😞

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
Gelegentlicher Autor
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Sehr hilfreich ist dann auch der Aktionärsservice:

 

Cher(e) actionnaire,

the withholding tax due to french administration is exactly the same for ordinary shares and direct or registered shares within your bank. 

So they will pay the same amount to french administration, that is to say 123,8% of your gross dividend. This tax applies also on the loyalty bonus if you are eligible.


Best regards,

Cordialement,

Marie LAPIERRE 

AIR LIQUIDE - Service actionnaires      

 

...123,8% wow... erschreckend...
Ich frage aus Sturheit, da aber auch noch einmal nach..


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Hallo, @Joggi_51 ,

am besten fügst Du gleich ein SEPA-Lastschriftmandat bei, damit Air Liquide die "Übersteuer" gleich direkt von Deinem Konto einziehen kann ...

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Ich vermute damit sind 12,8% gemeint die annerkannte Nicht-Franzosen zahlen müssen. Mit dicken Fingern kann man Drei und Komma auf dem Num-Pad auch mal gleichzeitig treffen.

 

Die Bank behält aber vorsichtshalber gleich die 30% ein, da sie mit dem französischen Fiskus die Anerkennung als Nicht-Franzose nicht aushandeln will.  Was ja das Problem der ganzen Sache ist.

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Hallo @GregorK   [...] Ich vermute damit sind 12,8% gemeint die [...] Es wäre schön, wenn du uns sagen würdest, auf welchen Post du dich beziehst.

[...]Die Bank behält aber vorsichtshalber gleich die 30% ein, [...] ... und auch welche Bank du meinst.

 

Im Übrigen:  Über die französiche Quellensteuer wurde hier in der Community, jede Menge geschrieben. Und auch wie man sie umgehen kann, mindestens teilweise.

Die Suchfunktion der Community bringt dich dorthin. Nachdem du schon 7 Beiträge geliefert hast, solltest du wissen, dass Schreibfaulheit keine gute Ergebnisse bringt.

 

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Hallo vibou,

 

ich beziehe mich auf Deinen Post vom 27.08.20 - 10:53.

 

Ich entschuldige mich sehr für die fehlerhafte Benutzung des Forums. Ich gebe mir größte Mühe mich zu bessern und hoffe du verzeihst mir meine mangelnde Kompetenz.

 

Ich habe mich in meinem Post vom 26.08.20 - 13:49 auf den Post von Joggi_51 vom 20.08.20 - 09:48 bezogen.

 

Ich habe dort auf "Antworten >" geklickt und bin davon ausgegangen, dass dieses Forum damit umgehen kann. Anscheinend habe ich es in meinen 7 Beiträgen noch nicht erlernt, dass dies nicht ausreichend ist. Ich gestehe meinen nicht tolerierbaren Fehler ein. Dennoch habe ich jetzt auch bei wieder unter Deinen Post auf "Antworten >" geklickt. Anscheinend habe ich noch immer nicht viel dazu gelernt.


Ich habe in meinem Post vom 26.08.20 - 13:49 keine bestimmte Bank gemeint, sondern allgemein die deutschen Banken. Es gibt kaum eine deutsche Bank die vorab französische Quellensteuer für Nicht-Franzosen richtig behandeln will. Ich kenne nur eine und über die reden wir hier die ganze Zeit. Alle anderen Banken rechnen die 30% Quellensteuer ab.

 

Ich hoffe das konnte zur Klärung meines unverständlich formulierten Beitrags vom 26.08.20 - 13:49 beitragen. Ich entschuldige mich dafür.


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Registriert: 21.07.2017

[off topic]

Hallo, @GregorK ,

das Problem "direkte Ansprache" hatte ich anfangs auch und erhielt dazu vor Jahren in etwa folgenden Tipp aus der Community:

 

Das Zeichen @ eingeben, dann erhältst Du eine Vorschlagsliste der Nicks der letzten Beitragschreiber, aus der Du den passenden anklickst. Ist der Nick, den Du adressieren willst, nicht dabei, kannst Du als Suchhilfe nach dem @ den Anfangsbuchstaben und bei Bedarf folgende des Nicks anfügen, sofern Du ihn weißt.

 

Wenn Du statt "Hallo vibou" schreibst "Hallo @vibou ", bekommt vibou zudem eine automatische Nachricht, sofern er in den Einstellungen dafür optiert hat.

 

Und wenn Du auf einen ganz bestimmten Beitrag referenzieren willst, gib einfach dessen fortlaufende Nummer links neben dem Beitrag an.


Enthusiast
Beiträge: 505
Registriert: 30.09.2014

Hallo @GregorK   Ich bekanke mich rechts herzlich für deinen 'Entschuldigungspost' von gestern, dem 28.8. Der Kollege @stocksour  hat eigentlich das Wesntliche gesagt, was zu sagen ist über die Handhabung hier in der Community.  Zusätzlich: Die Funktion 'Antworten auf' fehlt. Auch die Threadanwahl für eine Antwort wäre nicht schlecht. Im Moment kann man eine 'Fehlallokation' im Thread nicht korrigieren. Antworten auf Beiträge bleiben im Thread gefangen. No way to escape.

Dass die CB die Teilbefreiung nicht anbietet, hängt wahrscheinliche mit der Muttergesellschaft BNP zusammen, die wiederum unter der Knute der Regierung in Paris steht, welche den ausländischen Investoren, die reduzierte Quellensteuer nicht gönnt. Wohin man blickt, ungesunde Abhängigheiten.

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