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Vorabpauschale ab 2019

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Regelmäßiger Autor
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Registriert: 08.12.2014

Hallo Community,

das Deutsche Steuerrecht ist und bleibt ein Albtraum!!

 

Am 02.01.2019 ist es so weit, das erste Mal wird für thesaurierende Fonds eine Vorabpauschale an das Finanzamt abgeführt.

 

Muss ich mich am 27.12.2018 hinsetzen und für alle Fonds die mögliche Vorabpauschalen berechnen? Denn der Wert - Freibetrag muss ja am 02.01.2019 auf dem Verrechnungskonto sein. Das ist doch total kompliziert? Was passiert, wenn ich nicht genug auf dem Konto habe?

 

Gruß

Marko

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
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@CB_Susan | @CB_Mine

Danke für die ausführliche Antwort. Ich komm hier fast ein Jahr später nochmal rein und muss eine Sache nochmal abfragen: das Einziehen der Pauschale:

 

Sollte eine Vorabpauschale anfallen, die nicht mit vorliegenden offenen Verlusten oder Freistellungsinstrumenten verrechnet werden kann und für die Steuerbelastung keine ausreichende Liquidität bereitgestellt worden sein, erhalten Sie ein Schreiben in Ihr Online-Archiv bereitgestellt.
Hier ist der Wert der tatsächlich ermittelten Vorabpauschale aufgeführt und wann das nächste Mal eine erneute Abrechnung und somit die damit verbundene mögliche Steuerbelastung vorgenommen wird. Es besteht die Möglichkeit, die fehlende Liquidität bis dahin bereitzustellen.

 

Mir stellen sich hier drei Fragen:

1. Muss die Liquidität auf dem Verrechnungskonto gegeben sein? Meine Sparpläne buchen ja auch vom Girokonto oder Tagesgeldkonto ab, werden die auch herangezogen?

2. Wenn eine solche Mitteilung und nachträgliche Buchung erfolgt ... fallen dann Gebühren oder Verzugszinsen an?

3. Mit den Erfahrungswerten aus 01/2019: Wann ist hier zeitlich überhaupt mit Abbuchungen zu rechnen?

 

Danke im Voraus!

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
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@Datacti 

1. Für den Einzug der möglichen anfallenden Steuer kann man im Gegensatz zu den Sparplänen kein Referenzkonto hinterlegen. Hier bei der CB ist das Verrechnungskonto als Standard hinterlegt. Somit muss ausreichend Liquidität für eine Abbuchung vorhanden sein.

 

2. hängt vermutlich davon ab, wie groß der Zeitraum zwischen Bekanntgabe der Vorabpauschale und der Verrechnung mit den Freistellungen etc. bis zum ersten Versuch der Abbuchung ist. Hat man genug Zeit für einen Ausgleich zu sorgen wird CB sicher Gebühren verlangen. Hatte man hingegen keine Zeit wäre eine Gebühr rechtlich sicherlich fragwürdig.

 

3. Hängt von der Fondgesellschaft ab. Aus meinen Schreiben würde ich letzte Hälfte bis Mitte Februar vermuten.

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Hallo @Datacti und @urvater,

gerne gehe ich auf Ihre Frage und die damit verbundene Antwort von urvater ein.

1. Die Antwort von urvater ist soweit korrekt.
Insgesamt wird dreimal im Abstand von vier Wochen versucht, den Betrag vom
Verrechnungskonto einzuziehen. Sollte in Folge mangelnder Liquidität auch der dritte
Versuch erfolglos sein, erfolgt die Meldung der Vorabpauschale an das Finanzamt.

2. Hierfür fallen keine Gebühren oder Verzugszinsen an.

3. Dies können wir leider nicht genau sagen. .Die Abbuchungen werden veranlasst, sobald uns die Daten zur Vorabpauschale vom bankenübergreifenden Informationsdienst zur Verfügung gestellt werden.

Viele Grüße

CB_Stephan

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Hallo CB_Mine,

ist folgende Aussage für die Consorsbank noch gültig.

"Dieser Ertrag wird wie bei allen anderen Erträgen erst gegen eventuell vorhandene offene Verluste oder Freistellungsinstrumente (z.B. Freistellungsauftrag) verrechnet".

Frage nur weil bei einer Fondsplattform sofort Fondanteile verkauft werden.

Gruß Mikel125

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@Mikel125 

Was sagt den die Fondsplattform zum Thema Vorabpauschale?

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Auf der Homepage steht das beim Standarddepot Fondsanteile von dem Fond verkauft werden wo die Vorabpauschale anfällt, zur Begleichung der Steuer.

Auf Email Anfrage wurde dann angeben man könne ein Girokonto angeben von dem die Steuer eingezogen wird, schon mal besser.

Aber eine Verrechnung mit Freistellungsauftrag bzw. Verlusten wurde ausgeschlossen.

Eine telefonische Anfrage war mangels Kenntnis des Mitarbeiters erfolglos.

Reichlich konfus finde ich.

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Hallo@Mikel125,

....für Klarheit bezüglich Vorabpauschale/Freistellungsauftrag schau mal unteren Link....

https://www.dasinvestment.com/neue-steuerregeln-fuer-investmentfonds-anleger-sollten-unbedingt-ihre-...

 

Grüße

onra

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[off topic]

Hallo, @Mikel125 ,

für mich klingt der auf das absolute Minimum reduzierte Service nach supergünstiger ausländischer Fondsplattform.

Ob man da eine Steuerbescheinigung nach deutschen Vorgaben erhält?

An einer Anlage KAP kommt man je nach Sachlage ohne FSA und Verlustverrechnung nicht so recht vorbei, und wer die Anlage KAP nicht selbst erstellen kann, ist leicht 70-240 EUR los, je nachdem, wer sie macht.

 


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Registriert: 12.01.2019

Hallo @all,

......für Freunde der Vorabpauschalen; neuer (04.01.2021) Basiszins: - 0,45% ------> keine Vorabpauschalen 2020.....

Basiszins zum 4. Januar 2021 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 14 InvStG (bundesfi...

 

LG+

onra

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Beiträge: 56
Registriert: 21.12.2016

Hi Onra,

 

habe schon eine Vorabpauschale abgerechnet bekommen für 2020. Waren aber nur ein paar Cent pro Anteil. Du meintest wohl 2021 🙂

 

Viele Grüße

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