@CB_Susan | @CB_Mine Danke für die ausführliche Antwort. Ich komm hier fast ein Jahr später nochmal rein und muss eine Sache nochmal abfragen: das Einziehen der Pauschale: Sollte eine Vorabpauschale anfallen, die nicht mit vorliegenden offenen Verlusten oder Freistellungsinstrumenten verrechnet werden kann und für die Steuerbelastung keine ausreichende Liquidität bereitgestellt worden sein, erhalten Sie ein Schreiben in Ihr Online-Archiv bereitgestellt. Hier ist der Wert der tatsächlich ermittelten Vorabpauschale aufgeführt und wann das nächste Mal eine erneute Abrechnung und somit die damit verbundene mögliche Steuerbelastung vorgenommen wird. Es besteht die Möglichkeit, die fehlende Liquidität bis dahin bereitzustellen. Mir stellen sich hier drei Fragen: 1. Muss die Liquidität auf dem Verrechnungskonto gegeben sein? Meine Sparpläne buchen ja auch vom Girokonto oder Tagesgeldkonto ab, werden die auch herangezogen? 2. Wenn eine solche Mitteilung und nachträgliche Buchung erfolgt ... fallen dann Gebühren oder Verzugszinsen an? 3. Mit den Erfahrungswerten aus 01/2019: Wann ist hier zeitlich überhaupt mit Abbuchungen zu rechnen? Danke im Voraus!
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