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Warnung: Consorsbank verlangt Zusatzgebühr für Lottospieler

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Registriert: 19.05.2017

Als ich bei online einen ganz normalen Lottoschein spielte und mit meiner Visa-Karte der Consorsbank bezahlte, staunte ich nicht schlecht, dass auf dem Kontoauszug neben der Zahlung des Lottoscheins ein zweiter Posten mit einer 5-Euro-Gebühr aufgeführt wurde.

Auf Nachfrage teilte mir die Consorsbank mit, dass es sich dabei um eine "Karteneinsatzgebühr in Wettbüros, Casinobetrieben und Lotteriegesellschaften" handle, mit der man sich der "aktuellen Marktsituation" anpasse. "Es handelt sich hier um am Markt gängige Gebühren, welche auch von anderen Banken erhoben werden. Die Höhe entspricht ebenfalls dem aktuellen Marktstandard." 

 

Anschließend verwies man auf das Preis- und Leistungsverzeichnis des Girokontos, in dem diese Gebühr enthalten sei: https://www.consorsbank.de/content/dam/de-cb/editorial/PDF/Service-Beratung/Preise-Zinsen/Preis-Leis...

Ich halte diese Gebühr für fragwürdig und kundenunfreundlich. Bei meiner bisherigen Bank, von der ich kürzlich zur Consorsbank gewechselt bin, gab es diese Gebühr nicht. Mit diesm Hinweis will ich andere Kunden warnen.

35 Antworten 35

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Es ist immer sinnvoll, vor einem Bankwechsel das Preis- und Leistungsverzeichnis der neuen Bank genau zu lesen, damit man solche unangenehmen Überraschungen nicht erlebt.


Regelmäßiger Autor
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Könnten Sie bitte Ihre Wahrnehmung konkretisieren .

Danke.

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Enthusiast
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Wenn das "marktüblich" sein soll, dann gibt es Fragen.

  1. Seit wann ist das marktüblich?
  2. Liegt eine Genehmigung durch die Bafin vor, oder ist das gar mit einem neuen Gesetz zum Verbraucherschutz obligatorisch geworden?
  3. Hat man beim Kartellamt die Freigabe dieser Marktabsprache beantragt?
  4. Einer Gebühr liegt eine Dienstleistung zugrunde. Welche zusätzliche Dienstleistung erbringt Consors dafür?
  5. Oder ist es nur eine moralische Abgabe? Das sollte man aber besser den Kirchen überlassen, besonders da das Glücksspiel staatlich gefördert wird und dort eine prächtige Einnahmenquelle ist. Privatfirmen dürfen aber keine eigenen Abgaben erheben.

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So neu ist das nicht und diese Gebühr wird von manchen Banken schon seit Anfang 2015 erhoben. Manch eine Bank erhebt diese Gebühr wohl (auch) bei Zahlungen per Girocard...

 

 

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Komisch.

Als 2015 diese neuen Konditionen eingeführt wurden, widersprach ich den AGB-Änderungen fristgerecht. Im Bettelbrief, den mir die Consorsbank dann kurz vor meinem "Rausschmiss" schrieb (in dem sie mich bat, den AGB doch zuzustimmen), war explizit die Rede davon, dass staatliche Lottogesellschaften von dieser neuen Zusatzgebühr ausgenommen seien.

Dass das Ganze dann (bei anderen Kunden) trotzdem nicht wirklich funktioniert hat, konnte man dann irgendwann mal in einem ähnlichen Thread nachlesen. 

Zum Glück bin ich nun woanders.


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Den Lottoschein (6 aus 49), für den die Consorsbank die Extragebühr verlangt hat, habe ich bei einer staatlichen Lotterie gespielt, also kein privates Glücksspiel oder so. Wird Zeit, dass die Bank mal Stellung nimmt.

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Hallo an Alle,

die Gebühren der Consorsbank sind transparent und im Preis-/Leistungsverzeichnis einzusehen. Sicher ist es ärgerlich, wenn Gebühren erhoben werden, die einem persönlich nicht bewusst sind und mit denen man nicht gerechnet hat.

Die Frage, ob man bei bestimmten "Lottogesellschaften" ohne Zusatzkosten an Gewinnspielen teilnehmen kann, habe ich an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Sobald uns Moderatoren die gewünschten Antworten vorliegen, werden wir Sie an dieser informieren.

Ich hoffe auf Ihre Geduld.

Freundliche Grüße

CB_Petra
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Hallo@JoernK,

 

ich kann Ihnen nun bestätigen, dass staatliche Lotteriegesellschaften nicht von den Gebühren betroffen Sind. Dies betrifft die Lottogesellschafteten der Länder, aber nicht  Drittanbieter. Konkret bedeutet dies, dass ein Lottoschein beispielsweise über Westlotto.de ohne zusätzliche Gebühren abgerechnet werden kann, über lotto24.de aber nicht.

 

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

 

Beste Grüße

 

CB_Kai

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Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014
Consors-Zitat: "Konkret bedeutet dies, dass ein Lottoschein beispielsweise über Westlotto.de ohne zusätzliche Gebühren abgerechnet werden kann, über lotto24.de aber nicht."

Das ist eine wettbewerbsverzerrende Privilegierung des staatlichen Glücksspiel. Hat die Consorsbank dafür eine amtliche Genehmigung? Und was sagt der DOCV dazu? > https://casinoverband.de/
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