Hallo @Stiefel1975 , ...ich sehe da no chance, da du bei freiwilliger Veranlagung bis zu 4 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben kannst, in der du deinen Verlust hättest anführen können. Deine Totalverluste entstanden wahrscheinlich dann a) 2008 und b) 2010. Für beide Erklärungen wäre der Zug bereits abgefahren, wobei für 2008 ohnehin das alte Recht galt und für 2010 zwar das neuere InvStG, aber hier ja der Zug schon weg ist. Also vielleicht doch mal 'nen Steuerberater zu Rate ziehen und abklären, was gehen könnte und was nicht. Insbesondere dann, wenn das FA nicht mitspielt und du in einen Widerspruch gehen müsstest, der einer fachlichen Begründung bedürfte.
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